Verkehrsregeln in Europa - Serbien
Verkehrsregeln in Europa - Serbien
Kategorie: Verkehrsregeln in Europa
Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Serbien zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.
Grundlagen:
Serbien ist ein EU-Beitrittskandidat, also noch kein Mitgliedsstaat der EU. Daher müssen bei der Einreise nach Serbien bestimmte Voraussetzungen erfüllt und bestimmte Informationen beachtet werden.
Der Euro ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen. Die Landeswährung in Serbien ist der Dinar (RSD). Die gängigsten Kreditkarten und Bankkarten (Maestro) werden häufig akzeptiert.
An allen Mautstellen kannst Du bar bezahlen. An den Mautstellen wird der Euro allerdings akzeptiert, das Wechselgeld wird jedoch in der Landeswährung Dinar ausgegeben. Ob beispielsweise auch der USD akzeptiert wird, ist nicht bekannt.
Grundsätzlich ist ein Visum erforderlich, außer für Staatsangehörige folgender Länder bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen:
- alle EU-Länder und der Schweiz,
- sowie der Türkei.
Achtung:
Aufenthalte im Kosovo zählen zu einem visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen.
Für einen touristischen Aufenthalt von EU-Bürgern von bis zu 90 Tagen reicht ein Personalausweis aus. Ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass ist natürlich immer angemessener. Selbstverständlich müssen Nicht-EU-Bürger einen Reisepass mit sich führen. In der Regel können auch Nicht-EU-Bürger ohne Visum nach Serbien einreisen. Dies hängt jedoch auch von Ihrem Herkunftsland ab. Daher ist es für Nicht-EU-Bürger sinnvoll, sich auf der folgenden Website „VisaHQ“ über die Einreisebestimmungen für Serbien zu informieren. Dies dient zu deiner eigenen Sicherheit.
Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Alle Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der ortsansässigen Polizei an ihrem Wohnort anmelden. Beherbergungsbetriebe erledigen dies in der Regel für ihre Gäste.
Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Die IVK – Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte, auch SRB) ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und ebenfalls obligatorisch.
In Serbien wird der EU-Führerschein akzeptiert, sodass auch kein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss. Für Nicht-EU-Bürger ist zusätzlich zum nationalen Führerschein des Herkunftslandes ein internationaler Führerschein erforderlich.
Mit einem gemieteten Motorrad nach oder durch Serbien:
Grundsätzlich kein Problem, aber Fahrer, die mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug nach oder durch Serbien fahren, müssen sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis ihres Vermieters dabeihaben. Du kannst diese Nutzungserlaubnis auch als Vorlage über diesen Link herunterladen.
Das gesetzliche Mindestalter für das Fahren allgemeiner Kraftfahrzeuge in Serbien beträgt 18 Jahre. Um ein Motorrad oder Auto zu mieten, musst Du jedoch mindestens 21 Jahre alt sein und über mindestens zwei Jahre Fahrerfahrung verfügen.
In der Regel verlangen die örtlichen Verleihstationen ein Mindestalter von 21 oder sogar 23 Jahren. Von Fahrern unter 23 Jahren werden häufig Zuschläge für junge Fahrer verlangt.
Krankenversicherung:
Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Serbien oder in die Balkanländer allgemein, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht hier ganz einfach über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art dieses Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie der Name aber schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies sollte bitte nicht als Werbung verstanden werden, sondern lediglich als eine Empfehlung.
Helmpflicht:
Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
Erste-Hilfe-Set / Warnwesten:
Das Tragen einer Warnweste ist optional. Allerdings ist das Mitführen von Bandagen in staubdichter Verpackung zwingend erforderlich. Außerdem empfiehlt es sich immer, für den Fall der Fälle Warnwesten, ein Motorrad-Warndreieck und eine kleine Warnleuchte dabei zu haben.
Beleuchtung:
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss tagsüber ganzjährig Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrlicht) verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Fahrten innerhalb von Städten.
Es wird empfohlen, einen Satz Ersatzlampen mitzuführen. Ausgenommen sind Motorräder mit LED-Beleuchtung.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Serbien:
Innerorts: 50 km/h
Außerhalb der Stadt: 80 km/h
Schnellstraßen: 100 km/h
Autobahnen: 120 km/h
Alkoholbeschränkung:
Die allgemeinen Verkehrsregeln Serbiens bestimmen auch, mit wie viel Alkohol im Blut Fahrer noch Motorrad fahren dürfen. Die Promillegrenze liegt in der Regel bei 0,3 Promille. Für Motorradfahrer liegt der Grenzwert jedoch bei 0,0‰. Auch hier gibt es nichts zu diskutieren. Alkohol im Straßenverkehr ist für Motorradfahrer strengstens verboten.
Bußgeld von über 0,0‰: von EUR 45 bis EUR 1000.
Bußgeld von über 0,5‰: Zusätzliches Fahrverbot für Auto und Motorrad.
Bußgeld von über 2,0‰: Die Geldstrafe wird vom Gericht festgesetzt, eine mögliche Freiheitsstrafe ist möglich.
Umweltschutzzone:
Die Einschränkung der Nutzung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art durch die künftige Umweltzone ist unbekannt und nach offiziellen Angaben auch für die Zukunft nicht geplant.
Müde von der Maut auf Autobahnen, Tunneln und Brücken:
Die Durchfahrt aller durch Serbien führenden Autobahnen und mehrerer Schnellstraßen ist mautpflichtig.
Derzeit gibt es etwa 660 Kilometer Autobahnen und etwa 260 Kilometer im Bau befindlicher Autobahnen. Das geplante Autobahnnetz für die Zukunft beträgt rund 1.100 Kilometer. Die wichtigste und längste Autobahnverbindung ist die Nord-Süd-Verbindung A1. Weitere wichtige Verbindungen sind die West-Ost-Verbindungen A3, A4 und A5 sowie eine weitere Nord-Süd-Verbindung, die A2.
Die Infrastruktur in Serbien wird schrittweise ausgebaut. Der Bau von Autobahnen in Serbien wird in erster Linie zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung gefördert. Mittelfristig will Serbien nach Kroatien das dichteste Autobahnnetz in Südosteuropa haben.
Auf mautpflichtigen Straßen sind alle im Straßenverkehr genutzten Kraftfahrzeuge, also auch Motorräder, Quads und Dreiräder, mautpflichtig. Die Maut kann an Mautstellen mit den gängigsten Zahlungskarten, in bar in der Landeswährung und manchmal auch in Euro bezahlt werden. Allerdings erhältst Du, wie bereits erwähnt, bei Barzahlung der Maut in einer Fremdwährung nur Wechselgeld in der Landeswährung zurück.
Auf serbischen Autobahnen findest Du ein klassisches Mautsystem vor. In Serbien gibt es keine Vignetten. Das Ticket bekommt man an jeder Autobahnauffahrt und muss es beim Verlassen der Autobahn am Ausfahrtsschalter vorzeigen und den entsprechenden Betrag bezahlen.
Beachte, dass es beim Verlassen der Autobahn oder Schnellstraße unterschiedliche Linien gibt. Fahre also zu der Spur, die Deine bevorzugte Zahlungsmethode akzeptiert.
Es gibt Strecken, die mehr als EUR 20 pro 100 km kosten. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Reise ausführlich zu informieren. Oder noch besser: Echte Motorradfahrer meiden Autobahnen und Schnellstraßen, insbesondere wenn diese mautpflichtig sind.
Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
In einigen Ländern, darunter auch Serbien, ist es wichtig, die Polizei auch bei „geringfügigen Schäden“ zu rufen, da das Polizeiprotokoll die Grundlage für die Schadensregulierung ist. Weiterhin und wichtig, Fahrzeuge mit erkennbaren Karosserieschäden dürfen das Land nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung verlassen.
Daher ist die Erstellung des Schadensgutachtens „European Accident Report“ dringend anzuraten.
Vor allem bereits vorhandene Unfallschäden sollten bei der Einreise an der Grenze schon gemeldet werden, um bei der späteren Ausreise vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.
Bußgelder – Besonderheiten im serbischen Verkehr:
- Verstöße gegen die Verkehrsregeln können je nach Schwere des Verstoßes mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Beim Überholen muss das Signal während des gesamten Vorgangs verwendet werden. Kolonnenspringen ist verboten und das gilt auch für Motorradfahrer.
- Radarwarngeräte bzw. das Benutzen und Mitführen betriebsbereiter Radarwarngeräte ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
- Dashcam, erlaubt (die Dashcam sollte nur eine niedrige Auflösung haben, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden).
- Busse, insbesondere Schul- oder Kinderbusse, dürfen beim Ein- und Aussteigen nicht überholt werden. Vor Schulen gilt uneingeschränkt Tempo 30 km/h.
- Kinder bis 12 Jahre dürfen nicht als Sozius auf Motorrädern mitfahren.
- Wird bei einem Zwischenstopp Müll einfach auf die Straße geworfen, muss mit einem Bußgeld von rund EUR 50 gerechnet werden.
- Fahrer, die sich weigern, sich einem Drogentest zu unterziehen, können inhaftiert werden.
- Motorräder sollten insbesondere nachts nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Buche am besten nur Unterkünfte, die Dir auch einen sicheren Parkplatz für Dein Motorrad bieten. Auf keinen Fall sollten Reisedokumente, Wertsachen und sonstiges Gepäck in den Motorradkoffern abgestellter Fahrzeuge zurückgelassen werden.
Die allgemeine Empfehlung lautet, nicht allein zu reisen.
Notrufnummern in Serbien:
Die Notrufnummern sind 94 und 112
Stand: 06.07.2023
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