Reisesicherungsschein
Reisesicherungsschein
Kategorie: Interessante und wichtige Links | Motorrad Touren | Vorsichtsmaßnahmen
Reisesicherungsschein gemäß § 651r und § 651w des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland.
Unbeschwert unterwegs und unbeschwert das Motorradfahren genießen: So ist Deine Reise und vor allem Dein Reisepreis bei MotoGS WorldTours abgesichert!
Erfahre hier, welche Vorteile unser Reisesicherungsschein für Dich hat!
Sicherheit und Freude statt Angst und Frust!
Zauberwort Reisesicherungsschein.
Kein leeres Versprechen, sondern Tatsachen. Sicherlich auch begründet auf Grund der gesetzlichen Vorgaben. Denn wer als Tourenorganisator nicht diesen gesetzlichen Auflagen folgt, handelt rechtswidrig und handelt sich somit eine Menge Ärger ein. Nicht nur Probleme mit den Kunden, sondern auch Probleme mit dem Gesetzgeber.
Wer gilt als Reiseveranstalter oder was ist überhaupt ein Reiseveranstalter?
Der Begriff Reiseveranstalter: Unternehmen, die eigene Leistungen sowie Leistungen Dritter Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) zu touristischen Angeboten (Pauschalreise, Bausteinreise) zusammenfassen bzw. kombinieren und auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko vertreiben.
Reiseveranstalter ist also, wer ein Paket von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die gleiche Reise anbietet oder wer in der Werbung die Begriffe wie „Pauschalreise“, „Pauschale“, „Package“ oder „Arrangement“ verwendet. Ein Tourenanbieter für Motorradtouren ist also bereits dann ein Reiseanbieter bzw. Reiseveranstalter, wenn er mit seinen Wegbegleitern auf seine eigene Rechnung vom 1. Hotel zum 2. Hotel fährt.
Was ist der Reisesicherungsschein?
Der Reisesicherungsschein ist im Reiserecht ein Sicherungsschein, der bei zu Gunsten des Reiseveranstalters getätigten Zahlungen eine Absicherung des Reisenden durch Kreditinstitute oder Versicherungen nachweist. Egal, ob es sich nur um Anzahlungen auf den Reisepreis, oder aber um den gesamten Reisepreises handelt.
Die Pflicht eines jeden Reiseveranstalters, Reisesicherungsscheine bei jeder Pauschalreise mitzuliefern, besteht im deutschen Reiserecht dem Grunde nach schon seit 1994.
Grund für die Einführung waren mehrere, teilweise spektakuläre Insolvenzen von Reiseunternehmen (auch große Unternehmen, wie zum Beispiel Thomas Cook im Herbst 2019), die dazu führten, dass Urlauber am Urlaubsort „strandeten“ bzw. geleistete Zahlungen verloren hatten. Reiseveranstalter dürfen seitdem vom Reisenden Anzahlungen oder den gesamten Reisepreis vor Reiseantritt nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Denn durch geleistete Zahlungen übernimmt der Reisende das Vorleistungsrisiko, mit der Gefahr, dass wegen einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters die Pauschalreise ganz oder teilweise nicht mehr durchgeführt werden kann und der Reisende seine Zahlungen nicht mehr zurückerhält.
Ohne Vorlage eines Reisesicherungsscheins, ist der Reisende sogar berechtigt die Reise, auch entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters, zu stornieren und die bereits bezahlten Gelder zurückzufordern.
Der Reisesicherungsschein sichert also Reisende, auch Teilnehmer an Motorradtouren, die eine Motorradtour als Pauschalreise gebucht haben, gegen die Insolvenz ihres Tourenveranstalters ab. Das heißt, auch dann, wenn Dein Tourenveranstalter nicht mehr zahlungsfähig ist, bekommst Du Dein Geld auf jeden Fall zurück und sogar gegebenenfalls angefallene Mehrkosten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Insolvenz vor Antritt der Reise oder während der Reise eintritt.
Also! Fieberst Du auch immer so richtig auf Dein nächstes Motorradabenteuer hin?
Du hast sicherlich viel Zeit in Deine Überlegungen investiert. Viele Gedanken über das Wohin und mit wem. Allein oder in der Gruppe. Du hast oder Du wirst viel Geld in die Hand nehmen und möchtest eigentlich nur noch die ungetrübte Vorfreude genießen. Du möchtest Dir auch auf keinen Fall irgendwelche Gedanken machen müssen, was passiert mit deinem Geld. Du willst Dich einfach sicher fühlen, mit dem, was mit Deinem Geld passiert.
Ist meine Reise bei MotoGS WorldTours automatisch abgesichert?
JA, das heißt, der Reisesicherungsschein ist bei Deiner Reisebuchung automatisch mit dabei, ohne dass Du ihn extra dazubuchen oder danach fragen musst.
Auch wenn wir teilweise unsere Reisen ganz individuell zusammenstellen, buchst Du bei uns ein komplettes Paket, also per Definition eine Pauschalreise und Du bist dadurch bei uns nach geltendem EU-Recht durch den Reisesicherungsschein abgesichert, ohne etwas dafür tun zu müssen.
Kostet mich der Reisesicherungsschein etwas extra?
Deine Sicherheit liegt uns am Herzen und wir finden, Du hast es verdient, ungetrübte Vorfreude zu genießen. Deswegen tragen wir die Kosten, die uns als Tourenorganisator für den Reisesicherungsschein entstehen, zu 100 Prozent, also ohne etwas auf Dich als Teilnehmer umzuwälzen.
Bekomme ich im Fall der Fälle mein ganzes Geld zurück?
Unbeschwert unterwegs mit dem Reisesicherungsschein!
Ja, Du bekommst im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz das Geld für alle über uns gebuchten Leistungen, wie Unterkünfte oder Aktivitäten zurück. Außerdem zahlst Du bei uns zuerst nur eine Anzahlung als Reservierungsgebühr und die Restsumme 120 Tage vor Deinem Tourenbeginn und nur dann, wenn 100%ig sichergestellt ist, dass die Tour wirklich stattfinden wird.
Stellt jeder Reiseveranstalter einen Sicherungsschein aus?
Laut geltendem EU-Recht MUSS jeder Reiseveranstalter mit Sitz innerhalb der EU, der Pauschalreisen oder Reisepakete anbietet, auch einen Reisesicherungsschein ausstellen. Dennoch gibt es wie überall „Schlupflöcher“, um die hohen Kosten für den Sicherungsschein, nicht tragen zu müssen. Zum Beispiel indem ein Veranstalter nur als Reisevermittler auftritt und Du deine Reise eigentlich bei einer Agentur mit Sitz außerhalb der EU buchst und bezahlst.
Du hast noch Fragen zum Reisesicherungsschein?
Bei Fragen, Unsicherheiten oder Unklarheiten, kannst Du dich jederzeit an uns wenden. Nutze hierzu einfach unser Kontaktformular.
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