Verkehrsregeln in Europa - Bosnien Herzegowina
Verkehrsregeln in Europa - Bosnien Herzegowina
Kategorie: Verkehrsregeln in Europa
Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Bosnien und Herzegowina zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen und dabeihaben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.
Achtung:
Gleich zu Beginn sei erwähnt, da es wichtig ist zu wissen: Ausländer, die keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina haben, können bei Unfällen im Ermittlungsverfahren in Gewahrsam genommen werden. Ob eine Anzahlung möglich ist, lässt sich oft nicht pauschal klären. Sowohl die Automobilclubs als auch das Auswärtige Amt raten dazu, im Straßenverkehr besonders vorsichtig und defensiv zu fahren.
Besondere Verkehrsregeln:
Gemäß den Verkehrsregeln in Bosnien dürfen Radarwarner nicht über Mobiltelefone oder Navigationsgeräte genutzt werden. Die Nutzung wird bestraft. Eine weitere Besonderheit der Verkehrsregeln in Bosnien ist, dass Motorradfahrer beim Fahren keine Ohrstöpsel tragen dürfen. Interessant zu wissen ist auch, dass selbst Fußgänger für das Tragen von Ohrstöpseln im Straßenverkehr ebenfalls bestraft werden.
Verkehrsstrafen:
Wenn Motorradfahrer aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit gegen die Verkehrsregeln in Bosnien verstoßen haben, werden die fälligen Beträge häufig vor Ort eingefordert. Da zwischen Bosnien und den anderen EU-Ländern und allen Nicht-EU-Ländern kein Durchsetzungsabkommen besteht, können Bußgelder nicht strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings können unbezahlte Bußgelder zu Problemen bei der erneuten Einreise führen oder die Einreise ganz oder zumindest bis zur Begleichung des Betrages verhindert werden. Wenn Du das Bußgeld sofort vor Ort bezahlst, halbiert sich dieses in der Regel. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Bei einem gemieteten Motorrad haftet zunächst natürlich der Vermieter und muss, sofern Du das Bußgeld nicht umgehend vor Ort selbst bezahlt hast, unter erheblichen Mehrkosten die Kosten für das Bußgeld von Dir erstattet verlangen. Fazit: Bezahle das Bußgeld für den selbst verursachten Verkehrsverstoß sofort, denn das spart allen Beteiligten Geld und Nerven.
Abseits regulärer Straßen:
Wenn Du mit dem Motorrad in Bosnien unterwegs bist, solltest Du Dir immer darüber im Klaren sein, dass es nicht ratsam ist, die befestigten Straßen zu verlassen. Denn in einigen Teilen des Landes besteht immer noch die Gefahr von Minen. Auch von Nachtfahrten ist in manchen Regionen abzuraten, da der Straßenzustand in manchen Abschnitten sehr schlecht sein kann und die Markierungen unzureichend oder nicht vorhanden sind.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
In Bosnien und Herzegowina gilt für Motorräder auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h. Auf Schnellstraßen kannst Du bis zu 100 km/h und auf anderen Straßen bis zu 80 km/h fahren. In Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Wichtige Dokumente:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Motorrad-Kennzeichen aus. Außerdem ist es sinnvoll, die IVK – Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte, inklusive) bei dir zu haben. Dies ist ohnehin zu empfehlen, da der IVK die Schadensregulierung erleichtert.
Identifikation:
Ein Personalausweis für EU-Bürger ist ausreichend und muss mitgeführt werden. Mit anderen Worten reicht der Personalausweis für EU-Bürger für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten. Es ist jedoch immer ratsam, Deinen Reisepass dabei zu haben. Egal um welchen Ausweis es sich handelt, das Dokument muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Denke immer daran, dass Bosnien und Herzegowina nur EU-Beitrittskandidat, aber noch kein EU-Mitglied ist. Für Nicht-EU-Bürger muss der Reisepass mitgeführt werden.
Führerschein:
Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Ansonsten sind in Bosnien und Herzegowina auch alle anderen Führerscheine aus allen EU-Ländern gültig. Es empfiehlt sich jedoch immer einen internationalen Führerschein dabei zu haben, dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Für Nicht-EU-Bürger ist der internationale Führerschein dringend zu empfehlen.
Krankenversicherung:
Wenn Du nach Bosnien und Herzegowina einreisen möchtest, solltest Du unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da z. B. deutsche Krankenkassen die Kosten für den Transport zu geeigneten Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Grundsätzlich sollten jedoch alle Reisenden nach Bosnien und Herzegowina, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Dies kann hier ganz einfach hier über Global Rescue erfolgen. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie der Name aber schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies sollte bitte nicht als Werbung verstanden werden, sondern lediglich als eine Empfehlung.
Es besteht Helmpflicht:
Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
Sicherheitswesten:
Im Pannenfall müssen Sicherheitswesten mitgeführt und getragen werden. Wir empfehlen außerdem, für alle Fälle immer ein Motorrad-Warndreieck, ein kleines Erste-Hilfe-Set und eine Warnleuchte dabei zu haben.
Tagfahrlicht:
Motorräder müssen auch tagsüber mit eingeschalteten Scheinwerfern gefahren werden.
Mietmotorrad in Bosnien und Herzigowin:
Soll die Reise mit einem Mietmotorrad stattfinden, ist zu beachten, dass dies in der Regel erst ab einem Alter von 21 Jahren möglich ist. In diesem Fall müssen Fahrer außerdem seit mindestens einem Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein. Es kann auch vorkommen, dass die Motorradvermieter ohnehin ein Mindestalter für Fahrer verlangen.
Darüber hinaus müssen Fahrer, die mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Motorrad ins Ausland reisen, sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis mit sich führen.
Diese Genehmigung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Alkoholregulierung:
Die Promillegrenze liegt bei 0,3 ‰ und es gilt ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger mit weniger als 3 Jahren Führerschein und Personen unter 21 Jahren.
Eine weitere Besonderheit:
Eine weitere Besonderheit für Fahranfänger. Die Verkehrsregeln in Bosnien besagen weiterhin, dass Fahrer unter 23 Jahren, die ihren Führerschein noch nicht mindestens 1 besitzen, zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr, nicht fahren dürfen.
Maut:
Die Nutzung der Autobahn A1 ist mautpflichtig. Da wir hier Informationen zum Motorradfahren zusammenstellen und diesbezüglich eigentlich keine Autobahnen oder andere mautpflichtige Strecken nutzen, möchten wir nicht näher auf die Maut eingehen.
Notfall:
Die Notrufnummern in Bosnien und Herzegowina sind 112 und 911.
Stand: 25.06.2023

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