Verkehrsregeln in Europa - Kroatien

Kategorie: Verkehrsregeln in Europa

Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Kroatien zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen und dabeihaben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.

Grundlagen:
Kroatien ist Mitgliedsstaat der EU und hat nun zum 1. Januar 2023 den EURO als offizielles Zahlungsmittel eingeführt. Damit ist die Einreise für alle EU-Bürger sehr einfach. Aber auch für Nicht-EU-Bürger ist die Einreisemöglichkeit meist sehr unkompliziert.

Wenn Du Bedenken hast (je nach Heimat- oder Herkunftsland) und der Meinung bist, dass Du ein Visum benötigst, kannst Du je nach Herkunftsland möglicherweise vorab prüfen, ob Deine Bedenken berechtigt sind. Die VisaHQ - Website ist ein sehr guter Indikator, um dies zu überprüfen.

Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Als Nachweis einer Haftpflichtversicherung gilt die IVK – Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte, inklusive HR).
In Kroatien wird der EU-Führerschein akzeptiert, sodass kein internationaler Führerschein erforderlich ist. Für Nicht-EU-Bürger ist zusätzlich zum nationalen Führerschein des Herkunftslandes ein internationaler Führerschein erforderlich.

Für einen touristischen Aufenthalt ist für EU-Bürger der Personalausweis völlig ausreichend. Für Nicht-EU-Bürger ist das Mitführen eines Reisepasses selbstverständlich erforderlich.
Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Mit einem gemieteten Motorrad nach Kroatien:
Grundsätzlich kein Problem, doch Fahrer, die Auslandsfahrten mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug unternehmen, sollten sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis des Vermieters mit sich führen.
Diese Genehmigung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Voraussetzungen, um in Kroatien ein Motorrad mieten zu können, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein (dies kann jedoch je nach Motorradkategorie und lokalem Vermieter variieren). In der Regel verlangen die Verleihstationen jedoch ein Mindestalter von 21 Jahren. Für Fahrer unter 21, manchmal sogar unter 23 Jahren werden oft Zuschläge für junge Fahrer verlangt.

Krankenversicherung:
Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Kroatien, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht hier ganz einfach über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie der Name aber schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies sollte bitte nicht als Werbung verstanden werden, sondern lediglich als eine Empfehlung.

Helmpflicht:
Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

Erste-Hilfe-Set / Warnwesten:
Motorradfahrer müssen außerdem eine Erste-Hilfe-Tasche mit sich führen, die geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. Auch im Pannenfall müssen Sicherheitswesten mitgeführt und getragen werden.
Außerdem ist es immer ratsam, für alle Fälle ein Motorrad-Warndreieck und eine kleine Warnleuchte dabei zu haben.

Beleuchtung:
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist tagsüber ganzjährig Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrlicht) zu verwenden.
Motorräder auch innerhalb geschlossener Ortschaften.
Es wird empfohlen, ein Ersatzlampenset mitzuführen. Ausgenommen sind Motorräder, die mit LED-Leuchten ausgestattet sind.

Höchstgeschwindigkeiten in Kroatien:
Innerorts: 50 km/h und Fahrer unter 25 Jahren: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h und Fahrer unter 25 Jahren: 80 km/h
Schnellstraßen 110 km/h und Fahrer unter 25 Jahren: 100 km/h
Autobahnen: 130 km/h und Fahrer unter 25 Jahren: 110 km/h

Die Promillegrenze:
Die allgemeinen Verkehrsregeln in Kroatien bestimmen auch, mit wie viel Alkohol im Blut Fahrer noch Motorräder fahren dürfen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5‰ bzw. 0,0‰ für Fahrer unter 25 Jahre. Erst ab dem 25. Lebensjahr gilt die 0,5‰ Grenze auch für junge Fahrer.

Umweltzone:
Eine Beschränkung der Nutzung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art durch eine mögliche Umweltzone ist nicht bekannt und nach offiziellen Angaben auch in Zukunft nicht geplant.

Müde von der Maut auf Autobahnen, Tunneln und Brücken:
Natürlich ist in Kroatien, wie in fast ganz Europa, (fast) eine Maut zu zahlen und das gilt auch für Motorräder. Betroffen sind die Bundesautobahn A1 sowie alle weiteren wichtigen Anschlussautobahnen wie die A2, A3, A4 und A6.
Auch verschiedene Tunnel sind von der Maut betroffen. Brücken sind von der Maut nicht betroffen. So auch nicht die Pelješac-Brücke, welche erst im Juli 2022 eröffnet wurde und sehr aufwändig zu bauen war.
Mit dem Bau dieser Brücke entfällt erstens die Fahrt mit der Fähre von Ploče - Trpanj nach Pelješac und Du bist zweitens nicht mehr gezwungen, z.B. wenn Du von Nordkroatien nach Dubrovnik in Südkroatien (oder umgekehrt), durch Bosnien und Herzegowina fahren zu müssen. 
Grundsätzlich ist eine Durchfahrt durch BIH natürlich möglich und relativ unkompliziert, erfordert jedoch Passkontrollen. 

Achtung:
Ohne Reisepass = Ohne Reisepass kein Durchfahren durch BIH möglich!

Weitere Informationen zur Maut fürs Motorradfahren möchten wir hier nicht zusammenstellen, da Motorradfahrer eigentlich die Nutzung der Autobahnen oder anderer mautpflichtiger Straßen vermeiden möchten.

Besonderheiten im kroatischen Verkehrsrecht:
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken:
Überall zucken Blitze, manchmal sogar von hinten. Die Bußgelder sind beispielsweise in Kroatien im Vergleich zu Deutschland und einigen anderen Ländern deutlich höher. Wer in Kroatien zu schnell fährt und geblitzt wird, muss wohl oder übel mit einem Bußgeld rechnen. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von beispielsweise 20 km/h musst Du mit mindestens EUR 70 rechnen. Darüber hinaus gibt es in Kroatien ein Bußgeld von EUR 675, wenn die Geschwindigkeit sogar um mehr als 50 km/h überschritten wird.

Auch falsches Parken kann sehr teuer werden. Kostenlose Parkplätze für Motorräder gibt es zwar, aber nicht überall. Und wenn es dann falsch geparkt wird, entstehen für Dich erhebliche Kosten.
Überlege also in Kroatien immer, wie und wo schnell gefahren wird und wie und wo Du Dein Motorrad parken willst.

Hinweis: Kroatien lebt eigentlich nur von der Tourismusbranche, also letztendlich von Dir als Tourist. Es liegt also auf der Hand, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Kroatien ist ein wundervolles Land mit großartigen Menschen, einem fantastischen Klima und atemberaubenden Landschaften und Küsten. Wenn Du Dich an die gesetzlichen Bestimmungen des Landes hältst, wirst Du auch einen unvergesslichen Urlaub genießen können.

Fahren unter Alkoholeinfluss:
Was passiert, wenn man in Kroatien betrunken fährt?
Besonders teuer wird ein Verstoß gegen die Promillegrenze in Kroatien ab 1,5‰ Promille: Zwischen 1.350 und 2.700 Euro sind hier möglich und die Regel. Alternativ kann Dir in Kroatien auch eine Gefängnisstrafe von bis zu 60 Tagen drohen.

Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
Unfälle mit Personenschaden sind unverzüglich der Polizei zu melden. Generell wird jedoch empfohlen, Schäden jeglicher Art der Polizei zu melden. Vor allem, wenn Du als Ausländer in Kroatien unterwegs bist. Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einem polizeilichen Schadensgutachten verlassen dürfen.
Der Schaden muss in einem polizeilichen Schadensprotokoll festgehalten werden. Darüber hinaus wird die Nutzung des „Europäischen Unfallberichts“ empfohlen.

Notrufnummern in Kroatien:
Die Notrufnummer ist 112


Stand: 07.02.2023

Traffic regulations in Europe - Croatia
 

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