Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für organisierte Motorradtouren
MotoGS WorldTours - Organisation von Motorradtouren, im Folgenden MGSWT genannt, ist in seiner Funktion als Touren- und Verleihveranstalter gesetzlich bei der deutschen Behörde unter der Adresse Seffnerstraße 2 in Merseburg registriert.
Zweck dieses Dokuments: mit dem Absenden Ihres Online-Anmeldeformulars für die Tour und der Zahlung Ihrer Anzahlung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung als verbindlichen Vertrag zwischen MGSWT und Ihnen, im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet, gelesen und akzeptiert haben.
Darüber hinaus verlangt MGSWT für alle Touren ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Mietmotorrad-Übergabevertragsformular, das von MGSWT bereitgestellt werden muss, sowie einen medizinischen Fragebogen. Wenn Sie an einer Tour mit MGSWT teilnehmen, sind Sie auch an die MIETBEDINGUNGEN von MotoGS WorldTours - Rental gebunden.
Bei bestimmten Touren, z. B. in Neuseeland, Australien oder Südamerika, liefern Drittanbieter die Mietmotorräder und es können leicht abweichende Miet-Bedingungen gelten.
Die vollständigen Mietdetails werden je nach gewähltem Tour Ziel bereitgestellt.
1. Vertragszweck
Diese Vereinbarung regelt die angebotenen oder auch nicht angebotenen Leistungen zwischen MGSWT und den Teilnehmern.
2. Reservierung, Anzahlung und Restzahlung
Anmeldeformular:
Das Absenden eines Online-Anmeldeformulars bestätigt weder die Verfügbarkeit noch die Reservierung. Eine Reservierung ist auch nur dann wirksam, wenn diese von MGSWT bestätigt wurde und die Reservierungsgebühr, wie nachfolgend genannt, auf einem von MGSWT nominierten Konto eingegangen ist.
Anzahlung:
Balkantouren - Der Beginn und das Ende der Touren finden generell im Vermietungsbüro von MotoGS Rental, nähe Split in Kroatien, statt.
Eine Anzahlung ist wie nachfolgend genannt erforderlich, um eine verbindliche Reservierung für den Teilnehmer oder die Teilnehmer vorzunehmen und aufrechtzuerhalten.
- Fahrer im Doppelzimmer: EUR 1.150
- Fahrer im Einzelzimmer: EUR 1.350
- Passagier/Sozius: EUR 650
- Miet-Motorrad: 30% der Motorradmiete
Neuseelandtour - Der Beginn und das Ende der Tour findet generell in Auckland, nähe Flughafen Auckland, Neuseeland, statt.
Eine Anzahlung ist wie nachfolgend genannt erforderlich, um eine verbindliche Reservierung für den Teilnehmer oder die Teilnehmer vorzunehmen und aufrechtzuerhalten.
- Fahrer im Doppelzimmer: EUR 3.900 (inklusive Motorrad)
- Fahrer im Einzelzimmer: EUR 4.350 (inklusive Motorrad)
- Passagier/Sozius: EUR 2.300
- Upgrade Motorrad: EUR 450
Restbetrag:
Der Restbetrag der Buchung ist spätestens 120 Tage vor dem Beginn der Tour zu zahlen, sofern in der Tourenbeschreibung auf der Website MGSWT nichts anderes angegeben ist.
Buchungen mit unbezahlten Restbeträgen innerhalb von 90 Tagen, können von MGSWT nach vorheriger Ankündigung ohne Rückerstattung der Anzahlung storniert werden. Die Ankündigung muss dem Teilnehmer in irgendeiner Form innerhalb von 14 Tagen zugegangen sein.
Schützen Sie Ihre Anzahlung und Ihr Guthaben:
Wenn Sie Ihre Anzahlung und Ihr Guthaben sowie andere Reisepläne schützen möchten, ziehen Sie bitte eine Reiserücktritts- oder Reiseversicherung, z. B. von Global Rescue, Ihre Kreditkarte oder einen anderen Drittanbieter in Betracht.
3. Das Tour Paket
Im Tourpreis enthalten
- Professioneller dreisprachiger Tourguide (Deutsch, Englisch und Spanisch)
- Unterkunft mit Frühstück im Mehrbettzimmer (Einzelzimmer-upgrade möglich)
- Kosten für Fähren, sofern in der Tour inkludiert, inklusive Unterbringung in einer Doppelkabine
- Kleine exklusive Gruppengrößen
- Mietmotorrad (wird separat abgerechnet)
- Motorrad-Haftpflichtversicherung
- Gruppenaktivitäten, aber keine Eintrittsgelder
- Materialien zur Vorbereitung und Einweisung vor der Tour
- Transfers vom und zum Flughafen wie in der Tourbeschreibung angegeben
- Gruppen-Sweatshirt
Nicht im Tourpreis beinhaltet
- Flugpreis, wie z.B. Tickets
- Upgrades (wie z. B. Einzelzimmer und größeres Motorrad)
- Passagier
- Mittagessen, Abendessen und Getränke
- Medizinische Evakuierungsmitgliedschaft (erhältlich bei Global Rescue)
- Reiserücktrittsversicherung (erhältlich bei Global Rescue)
- Trinkgelder für Mitarbeiter
- Alles, was unter der Tourenbeschreibung nicht explizit als beinhaltet erwähnt ist
4. Mietmotorrad und Upgrades
Der Teilnehmer unterliegt bei der Nutzung eines unserer Mietmotorräder im Rahmen einer geführten Motorradtour den MGSWT – Rental Mietbedingungen.
An bestimmten Zielorten (z. B. Neuseeland, Australien und Südamerika) liefern Drittanbieter die verwendeten Mietmotorräder, und es können leicht abweichende Geschäftsbedingungen gelten. Die vollständige Offenlegung der Mietbedingungen von Drittanbietern erfolgt je nach gewähltem Tourziel.
Verfügbare Motorräder und Upgrade-Gebühren hängen vom Ziel der Tour ab. Einzelheiten und Preise finden Sie auf der jeweiligen Internetseite zur Tour unter www.MotoGSWorldTours.com.
Wenn ein Teilnehmer allein reist, versuchen wir, einen geeigneten Mitbewohner für diesen Teilnehmer zu finden. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Einzelzimmer-Upgrade berechnet.
5. Persönliche Unterlagen, Reiseerlaubnisse und Visa
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass- und Visabestimmungen für das betreffende Reiseziel selbst verantwortlich und trägt die volle Verantwortung für Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben. MGSWT wird versuchen, so gut wie möglich zu beraten, aber wir kennen nicht die genauen und sich ständig ändernden Details, Vorschriften, Einschränkungen und Anforderungen für jeden Teilnehmer in jedem Land, das er auf den Touren besuchen wird. Eine gute erste Recherche, um zu erfahren, welche Visa/s benötigt werden, kann auf www.VisaHQ.com durchgeführt werden.
6. Begleitpersonen als Sozius
Bei allen unseren Touren sind Beifahrer bzw. Soziusfahrer herzlich willkommen. Die Kosten für einen Passagier sind auf der Webseite unter der jeweiligen Tour einzusehen.
7. Gepack
MGSWT übernimmt keine Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei der Auslieferung, z. B. am Flughafen, von Gepäck der Teilnehmer. Für die Aufbewahrung von nicht benötigtem Gepäck stellen wir jedoch an unserem jeweiligen Startpunkt immer einen freien Platz zur Verfügung. Die Lagerung erfolgt während der gesamten Dauer der Tour, sauber, sicher, trocken und kostenfrei.
Eine Reisegepäckversicherung wird allerdings immer empfohlen.
8. Wetterbedingungen
Jedes Reiseziel ist anders und das Wetter ist je nach Jahreszeit sehr unterschiedlich. MGSWT versucht Touren immer so zu planen, wenn das Wetter am besten sein soll. MGSWT kann nicht für unangenehme oder ungeeignete Wetterbedingungen haftbar gemacht werden, die während einer Tour auftreten können, und für solche Bedingungen werden keine Rückerstattungen oder Anpassungen des Tourpreises vorgenommen.
9. Änderungen des Zeitplans und oder der Reisetour
MGSWT ist stets bestrebt, unsere Premium-Touren genau wie auf unserer Internetseite beschrieben, durchzuführen, aber die Reiseroute kann sich wegen Beeinträchtigungen aufgrund von Wetter-, Straßen- oder anderen Bedingungen ändern, von denen MGSWT oder seine Guides glauben, dass sie die Sicherheit der Gruppe oder des Materials gefährden. In einigen Fällen kann dies Änderungen des ursprünglich veröffentlichten Zeitplans bedeuten und eine Änderung der Unterkunftsvorkehrungen erfordern. Unter solchen Bedingungen werden keine Rückerstattungen oder Anpassungen des Reisepreises vorgenommen.
10. Anderungen der Tourkosten
Die Kosten der angebotenen Touren sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Kosten. Wenn Kostenfaktoren wie Währungsschwankungen, Versicherungskosten oder die Kosten für Unterkunft oder Motorradmiete eine Erhöhung des Reisepreises erforderlich machen, kann MGSWT den Preis bis zu 60 Tage vor Reiseantritt ändern. Wenn ein Kunde mit einer solchen Erhöhung nicht einverstanden ist, kann der Teilnehmer die Reservierung stornieren und die gesamte Anzahlung wird umgehend zurückerstattet.
11. Gesundheit und Verhalten
Viele Tage Motorradfahren in einem hektischen Dritte-Welt-Land (z. B. in Südamerika) kann psychisch und körperlich sehr anstrengend sein und verlangt vom Teilnehmer eine gute Kondition und Gesundheit. MGSWT verlangt, dass jeder Teilnehmer fit und in der Lage ist, ein Motorrad zu fahren, und wir erwarten von jedem, dass er einen medizinischen Fragebogen mit ehrlichen Antworten ausfüllt, damit wir über alle besonderen Bedürfnisse, wie Medikamente oder Ernährungsbedürfnisse etc. informiert und aufmerksam sind.
MGSWT behält sich auch das Recht vor, die weitere Teilnahme eines Teilnehmers an einer Tour zu stornieren, wenn der Teilnehmer stört oder sich selbst oder andere in Gefahr bringt.
Nach einer solchen Entscheidung erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift.
12. Versicherung
MGSWT empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer angemessenen Reise-, Kranken- und Unfallversicherung sowie einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Wir empfehlen außerdem eine Emergency Evakuation Membership (erhältlich bei Global Rescue) auf unserer Internetseite.
13. Stornierung und Umplanung
Anzahlungen und Restzahlungen sind nicht erstattungsfähig. In bestimmten Fällen können Gelder auf einen verschobenen Termin überwiesen werden.
Um einen neuen Termin anzufordern, senden Sie uns bitte eine E-Mail an Info@MotoGSWorldTours.com.
Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen und die Mietdaten an.
Umbuchungsanfragen des Teilnehmers mit einer Frist von mehr als 60 Tagen sind abzüglich einer Umbuchungsgebühr von 150 EUR auf eine neue Buchung übertragbar. Der Restbetrag wird als Gutschrift für die neue Buchung einbehalten.
Bei Umbuchungsanträgen des Teilnehmers mit einer Frist von weniger als 60 Tagen verfallen die Anzahlungen und Restzahlungen als Stornogebühr. Eine Gutschrift oder Rückerstattung ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Eine Stornierung oder Unterbrechung einer Tour durch den Teilnehmer führt zu keiner Rückerstattung oder Gutschrift.
Eventuelle Guthaben können nur für den Restbetrag einer Tour verwendet werden und können nicht als neue Anzahlung verwendet werden.
Guthaben verfallen ein Jahr nach Ausstellung.
Es können extreme Situationen entstehen, in denen MGSWT eine geplante Tour und andere Reisearrangements vorziehen oder verschieben muss. In diesem Fall übernimmt MGSWT keine Verantwortung für daraus resultierende Verluste, Kosten oder Unannehmlichkeiten. Dazu gehören auch bereits durch den Teilnehmer gebuchte Flugtickets, Hotelreservierungen, Aktivitäten oder z. B. Mietwagen. Aus keinem Grund wird eine Ausnahme von dieser Richtlinie gemacht.
MGSWT ist auch nicht verantwortlich für die Unzulänglichkeit eines Teilnehmers an einer Tour teilzunehmen, sei es aus gesundheitlichen, familiären oder umweltbedingten Gründen.
Der Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen, um Ihre Anzahlungs- und Restzahlungen sowie andere Reisepläne abzusichern.
14. Foto- und Videomaterial
Fotos und Videos, die von MGSWT oder seinen Vertretern während einer Tour erstellt wurden, sind Eigentum von MGSWT und die Urheberrechte verbleiben bei MGSWT. MGSWT kann dieses Material für Verkaufsförderungs- und Werbezwecke verwenden, einschließlich Bilder, auf denen einzelne Teilnehmer erkennbar sind, ohne dass für die Verwendung dieses Materials vom Teilnehmer Gebühren erhoben werden können. Der Teilnehmer stimmt durch seine Anmeldung dieser Vorgehensweise ausdrücklich zu.
15. Annahme
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MGSWT gelesen und akzeptiere diese vollumfänglich. Ich bin mir der Risiken bewusst, die mit dem Fahren eines Motorrads verbunden sind, und Verkehrsbedingungen, Straßen, Wetter und andere Bedingungen sowie die Handlungen anderer Fahrer können die Risiken beeinflussen und verstärken. Ich akzeptiere diese Risiken. Darüber hinaus stimme ich zu und verstehe, dass MGSWT nicht der Hüter meiner Sicherheit ist und MGSWT, einzeln oder kollektiv, in keiner Weise für Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb oder meiner Teilnahme an einer Tour oder Anmietung haftbar gemacht werden kann.
Mir ist bewusst, dass es zu Verletzungen, Tod oder anderen Schäden für mich, mein Eigentum oder meiner Familie, Erben, Abtretungsempfänger oder andere, führen kann.
16. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über den Tourenkauf gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz von MotoGS WorldTours als vereinbart, sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Teilnehmer Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen Belangen dem innerstaatlichen Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl) der Bundesrepublik Deutschland. Jegliche Klage zwischen den Parteien dieser Vereinbarung darf nur vor dem Gericht Merseburg in Sachsen-Anhalt-Deutschland und nicht in einem anderen Gerichtsstand erhoben werden, und die obsiegende Partei ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Gebühren und Kosten zurückzufordern.
Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.
17. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kaufbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss.
Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
WARNUNG:
Motorräder sind kein Spielzeug und können im Betrieb gefährlich sein. Die Nichtbefolgung von Anweisungen, Bedingungen oder örtlichen Verkehrsgesetzen, kann zu schweren Verletzungen oder Tod, Beschlagnahmung des Fahrzeugs, Freiheitsentzug, Bußgeld und oder zum Verlust der Kaution, führen.
Bearbeitungsstand 01.01.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge
1. Reservierung und Rücktritt
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich und sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis oder den vollen Mietpreis bezahlt hat.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen.
Bei Rücktritt
- bis 51 Tage vor dem Mietbeginn 30%,
- bis 21 Tage vor dem Mietbeginn 70%,
- weniger als 14 Tage vor dem Mietbeginn 80%,
- weniger als 7 Tage vor dem Mietbeginn 90% und
- am Tage des Mietbeginns 100% des vereinbarten Mietpreises.
Der Schadenersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter einen niedrigeren oder das Fehlen eines Schadens nachweist. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist.
Upgrade Mietmotorrad:
Will der Mieter, ohne Verschulden und Zutun des Vermieters, am Tage der Abholung des Mietmotorrads oder während der gesamten Mietzeit auf ein größeres Motorrad und dadurch auch höheren Tagesmiete, umsteigen, so gilt dies als Aufhebung des eigentlichen Mietvertrags und bedarf eines neuen Mietvertrags unter der gleichen Buchungsnummer. In diesem Fall ist der volle Mietpreis für den eigentlichen Mietvertrag zu 100% zu bezahlen zuzüglich des Differenzbetrages zu den Tagesmieten für das Motorrad der höheren Klasse.
Downgrade Mietmotorrad:
Will der Mieter, ohne Verschulden und Zutun des Vermieters, am Tage der Abholung des Mietmotorrads oder während der gesamten Mietzeit auf ein kleineres oder preiswerteres Motorrad umsteigen, so gilt dies als Aufhebung des eigentlichen Mietvertrags und bedarf eines neuen Mietvertrags unter der gleichen Buchungsnummer. In diesem Fall ist der volle Mietpreis für den eigentlichen Mietvertrag zu 100% zu bezahlen. Mit anderen Worten, der neue Mietvertrag für das kleinere und preiswertere Mietmotorrad wird mit den Konditionen des eigentlichen Mietvertrages berechnet. Der Mieter hat somit keinen Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages.
Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung.
Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch des Mietgegenstandes. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach der jeweiligen Tagesmiete des Mietgegenstandes richtet.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann.
Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach den Allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung gegen diese Kosten schützen. Ein derartiger Versicherungsabschluss ist jedoch nicht Vertragsgegenstand und soll nur ein Hinweis darstellen.
2. Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Mietkonditionen. Die Mietkonditionen sind auf der Homepage MotoGS Rental einzusehen.
3. Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss (online oder in den Geschäftsräumen), ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Mietpreises zu leisten. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist spätestens am Tage der Abholung zu leisten.
Die Kaution in Höhe von EUR 2.000 ist spätestens bei der Übernahme des Fahrzeugs zum Mietbeginn zu hinterlegen. Der Kautionsbetrag wird auf der Kreditkarte des Mieters reserviert.
4. Übernahme und Rückgabe
Das Motorrad ist zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht das Motorrad Wochentags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Abholung bereit und muss bis spätestens der Uhrzeit der Abholung am letzten Tag der Miete wieder zurückgebracht werden.
Grundsätzlich behalten wir uns vor, anstatt des gebuchten Modells ein in den wesentlichen Merkmalen vergleichbares Modell gleicher oder höherer Preisklasse bereitzustellen.
Wird das Fahrzeug, mit einer Wartezeit von 2 Stunden, nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, so verkürzt sich die Mietzeit. Die Mietzeit beginnt dann zum Zeitpunkt der Abholung bzw. Übergabe und endet zum bereits vereinbarten Mietzeitende (Tag und Uhrzeit).
Bei Übergabe der Mietgegenstände wird ein Zustandsbericht erstellt, in der alle vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, neue Schäden an den Mietgegenständen während der Mietzeit, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B. durch Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Motorrads in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss vollgetankt und grob gereinigt zurückgegeben werden. Es sei denn andere vertragliche Vereinbarungen wurden getroffen.
Wird das Fahrzeug in einem außergewöhnlich verschmutzten Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 50 inclusive gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Es bleibt beiden Parteien vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Aufwand nachzuweisen.
Der Ort der Rückgabe entspricht dem Ort der Übergabe. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Gibt der Mieter das Motorrad nicht am vereinbarten Ort zurück, so wird der Vermieter dem Mieter pro Kilometer der Entfernung zwischen vereinbartem Rückgabeort und tatsächlichen Rückgabeort, EUR 1 in Rechnung stellen. Zusätzlich wird der Vermieter dem Mieter für die Rückholung des Motorrads zu dem vereinbarten Ort eine Aufwandentschädigung von EUR 20 pro angefangene Stunde inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Bei einer Verspätung der vertraglich vereinbarten Rückgabe von mehr als einer Stunde, wird der Vermieter dem Mieter pro angefangener Stunde EUR 20 inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer als zusätzlichen Arbeitsaufwand und Nutzungsausfall, in Rechnung stellen.
Wird das Motorrad nicht wie vertraglich vereinbart vollgetankt zurückgegeben, wird der Vermieter das Betanken auf Kosten des Mieters veranlassen. Hierfür stellt der Vermieter dem Mieter einen pauschalen Kostenaufwand von EUR 2 je Liter zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von EUR 30, jeweils inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, in Rechnung.
Wird das Motorrad entgegen den vertraglich vereinbarten Kilometern mit Mehrkilometern zurückgegeben, so wird der Vermieter dem Mieter pro Kilometer EUR 0,37 inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Auf Wunsch ist eine Anlieferung und oder eine Abholung des Motorrads im Umkreis von 150 km möglich. Sofern gewünscht, muss diese Option spätestens bei Buchung oder Reservierung angezeigt werden. Der Mieter sollte uns in diesem Zusammenhang eine Mitteilung im Feld „Deine Mitteilung an uns“ vermerken. Wir berechnen für diese Dienstleistung EUR 25 inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer je angefangener Stunde als Arbeitsaufwand. In diesem Pauschalpreis sind sämtliche Kosten, wie z. B. Zeit- und Arbeitsaufwand für 2 Personen, Benzin und ein zweites sowie notwendiges Fahrzeug, enthalten.
5. Kaution
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Motorrads in unbeschädigtem und vertragsgemäßem gereinigtem und vollgetanktem Zustand eine Kaution in Höhe von EUR 2.000 hinterlegt werden. Die Hinterlegung der Kaution muss spätestens bei der Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei erfolgen (EC-Karte, Visa, MasterCard oder in bar).
Der Kunde hat darauf zu achten, dass er zum Zeitpunkt der Buchung und Abholung einen ausreichenden Kreditrahmen auf seiner Karte (EC, Visa, MasterCard) zur Verfügung hat.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung bzw. Freigabe der Kaution. Wenn kein erkennbarer Grund zum teilweisen Einbehalt oder zum vollständigen Einbehalt der Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 2.000 vorliegt, wird der Vermieter die Kaution im Buchungssystem am Tag der Rückgabe des Motorrads freigeben. Je nach verwendeter Kreditkarte, Debitkarte oder auch Bank des Mieters, kann die tatsächliche Freigabe bei der Bank allerdings jedoch bis zu 30 Tagen dauern. Dies hängt von der jeweiligen Bank ab. Dieser Freigabeprozess ist ein automatischer Prozess und bedarf keinerlei Handlungen durch den Vermieter. Der Bankenprozess, welcher sich hinter der Abwicklung zur Freigabe der reservierten Kaution befindet, wird zwischen dem vom Vermieter beauftragten Provider, hier Nexi Deutschland und der jeweiligen Bank des Mieters abgewickelt. Sollte der Mieter die Freigabe der Sicherheitsleistung vor Ablauf dieser 30 Tagen wünschen, so muss er hierzu den Vermieter schriftlich auffordern. Für den dann erheblichen und notwendigen Zeitaufwand zur Abwicklung der vorzeitigen Freigabe der Sicherheitsleistung mit Nexi Deutschland, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr und Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 30 inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer dem Mieter in Rechnung stellen.
6. Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters bzw. Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen und der Fahrer muss die Fahrerlaubnis für Motorräder seit mindestens drei Jahren besitzen. Der Führerschein muss die Kasse 1 oder A enthalten und muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, welche zum Führen des angemieteten Motorrads, anzuwenden sind.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Der Mieter wird für die Dauer der Mietzeit rechtlich dem Fahrzeughalter gleichgestellt.
7. Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Motorrads genauestens zu beachten.
Er ist ebenso verpflichtet das Motorrad gegen Diebstahl ordnungsgemäß zu sichern.
8. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind innerhalb Europas möglich. Fahrten in nachfolgend genannte west- und osteuropäische Länder müssen bei Anmietung und vor Abholung dem Vermieter gegenüber angezeigt werden und bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Mithin Fahrten nach Albanien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien mit Sizilien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland.
Fahrten durch Kosovo sind strengstens untersagt. WICHTIG: Es besteht KEIN Versicherungsschutz in Kosovo. Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, sollte der Mieter dennoch in den Kosovo oder durch den Kosovo fahren und es kommt zu einem Schaden, egal welcher Art, so haftet der Mieter für den entstandenen Schaden zu 100%. Mit anderen Worten, der entstandene Schaden ist nicht durch die Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von EUR 2.000 abgedeckt und der Mieter muss für den Differenzbetrag vollumfänglich haften. Also auch über die Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 2.000 hinaus.
Ferner sind Fahrten in außereuropäische Länder, Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebiete grundsätzlich verboten.
Nach Vorliegen der Einwilligung durch den Vermieter, können Fahrten ins Ausland (außerhalb Kroatien oder Deutschland) mit 7 EUR / Tag inklusive Mehrwertsteuer berechnet werden. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab und obliegt dem Vermieter, welcher sich das Recht zur Berechnung vorbehält.
Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt der Reise z. B. über Mautgebühren und Einreisebestimmungen mit einem Mietmotorrad genauestens zu informieren und deren Kosten und Abrechnung zu sichern.
9. Wartung, Reparatur und Schäden
Die Kosten des laufenden Betriebs und Unterhaltung des Mietfahrzeugs, z.B. Betriebsstoffe, trägt der Mieter. Die Kosten für die vorgeschriebene Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen trägt der Vermieter.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 150 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht selbst für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10).
Im Falle einer Reifenpanne, verursacht zum Beispiel durch das Einfahren eines Nagels oder eines Glassplitters, haftet der Mieter in vollem Umfang. Das bedeutet, sämtliche dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters und sind direkt nach Rückgabe des Motorrads zu bezahlen.
Im Falle eines Defekts am Motorrad muss die Servicenummer des Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Anweisungen, trägt er die anfallenden Kosten selbst.
Dem Mieter ist bekannt, dass das Miet-Motorrad mit einem so genannten Keyless-Go-System ausgestattet ist. Das heißt, dass kein Zündschloss am Motorrad vorhanden ist. Über diesen Umstand wird der Mieter durch Einweisung in das Motorrad noch einmal explizit darauf hingewiesen. Das Starten und das Sichern des Motorrads gegen Diebstahl wird ausschließlich über diesen Funkschlüssel erledigt. Es handelt sich hier um ein sehr kostenintensives System. Der Mieter haftet in vollem Umfang, sollte der Schlüssel während seiner Mietzeit verloren gehen oder aber auch während dieser Zeit gestohlen werden. Die Haftung umfasst auch sämtliche Kosten für den Schlüsselersatz und die Erneuerung sämtlicher Schlösser am Motorrad, wie des Koffersystems und der Sitzbank.
Ferner haftet der Mieter für ein Abhandenkommen der ihm im Vertrauen ausgehändigten Zulassungsbescheinigung für das ihm überlassenen Motorrads. Er ist verpflichtet sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Ersatz neuer Dokumente zu tragen. Es handelt sich hierbei um ein amtliches Dokument der deutschen KFZ-Zulassungsbehörde.
Weiterhin haftet der Mieter für durch ihn ursächlich verursachten Schaden, an sämtlich von ihm zusätzlich gemieteten Equipment, wie zum Beispiel Navigationsgerät, Motorradhelm, Kamera und so weiter.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Diese beträgt je Schadenfall EUR 2000. Der Mieter kann durch Abschluss einer Versicherung den Selbstbehalt reduzieren.
Das Fahren abseits öffentlicher Straßen, das heißt das Fahren auf allen Straßen, welche nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind und dadurch auch nicht mit Straßenschildern beschildert sind, ist strengstens untersagt zu befahren. Das Motorrad wird NICHT zu Off-Road Touren oder Fahrten vermietet. Für Off-Road Fahrten ist die Bereifung nicht geeignet. Es muss Einvernehmen darüber bestehen, dass unter diesen Umständen kein Versicherungsschutz besteht. Sollte der Mieter entgegen dieser Verordnung dennoch abseits der öffentlichen Straßen das Motorrad bewegen und es kommt zu einem Unfall oder Schaden am Motorrad jeglicher Art, so haftet der Mieter in vollem Umfang für den entstandenen Schaden am Motorrad und gegebenenfalls Equipment. In diesem Fall also auch über die eigentliche Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 2.000 hinaus bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.
Bei Fahrten in folgende Länder, trotz eventueller schriftlicher Zustimmung des Vermieters, erhöht sich der Selbstbehalt auf EUR 3000: Albanien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien mit Sizilien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland.
Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls gehabt.
Der Mieter haftet im Übrigen auch voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Motorrads entstanden sind.
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Untervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke - außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind - zu verwenden.
Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren. Dem Mieter wird
ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Es gilt zu beachten, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass der Mieter für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren vollumfänglich haftet. Die Bearbeitungspauschale für zusätzlichen Arbeitsaufwand, zum Beispiel für Schriftwechsel, beträgt EUR 30.
Zur Durchführung des Motorradmietvertrags ist erforderlich, dass MotoGS WorldTours/MotoGS Rental über die Zahlungsmittel des Mieters alle gesetzlich und/oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Der Mieter erteilt die ausdrückliche Genehmigung, wenn der Mieter seine Zahlungsmittel vor Abholung oder Übergabe des Fahrzeugs übergibt. Insbesondere berechtigt der Mieter den Vermieter, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, sowie Verwarn- und Bußgelder und alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Mietvertrags entstehenden Kosten, die MotoGS WorldTours/MotoGS Rental gezahlt hat oder entstanden sind, über die Kreditkarte des Mieters einzuziehen.
Der Mieter haftet für von ihm schuldhaft begangene Verkehrsverstöße.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das 3-fache des vereinbarten Tages-Nettomietzinses.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Tagen ein dem reservierten Motorrad gleichwertiges Ersatzmotorrad am Firmensitz des Vermieters zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat.
Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der § 651 BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch mittelbar entsprechend Anwendung.
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.
12. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.
13. Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs beim Vermieter schriftlich anzumelden.
Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
14. Speicherung von Personendaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung eventueller falscher Angaben des Mieters, dem Verzug bei der Rückgabe um mehr als 24 Stunden oder der Aufklärung von Verkehrsverstößen oder Ordnungswidrigkeiten.
15. GPS-Ortung der Fahrzeuge
Das angemietete Motorrad kann mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein. Der Mieter stimmt dieser Vorgehensweise zu.
16. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über den Mietvertrag gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters als vereinbart, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen Belangen dem innerstaatlichen Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl) der Bundesrepublik Deutschland. Jegliche Klage zwischen den Parteien dieser Vereinbarung darf nur vor dem Gericht Merseburg in Sachsen-Anhalt-Deutschland und nicht in einem anderen Gerichtsstand erhoben werden, und die obsiegende Partei ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Gebühren und Kosten zurückzufordern.
Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.
17. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss.
Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Bearbeitungsstand 31.07.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Online - Gutscheinen
1. Kaufbedingungen und Vertragsgegenstand
Der Vertrag wird mit MotoGS WorldTours - Tour Operator, mit Firmensitz in Merseburg, Deutschland, abgeschlossen und kommt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gutscheins (Nennwert) zustande.
Der Kaufvertrag kommt auch erst dadurch zustande, dass einerseits der Käufer im Bestellvorgang die dort zugänglich gemachten AGB akzeptiert und die Bestellung online abschickt und andererseits MotoGS WorldTours die Gutscheine ausliefert.
Die Gutscheine werden umgehend nach dem vollständigen Zahlungseingang ausgeliefert.
Als Zahlungsart gilt Vorauszahlung als vereinbart.
Ein erworbener Geschenkgutschein ist ein rein digitales Produkt, es wird kein physisches Produkt versendet.
2. Bestellung und Preise
Die Bestellung erfolgt im Gutschein Shop auf der Homepage MotoGS WorldTours oder MotoGS Rental und kann mittels Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlt werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen den Gutscheinbeträgen (Nennwerten) von EUR 50, EUR 100, EUR 250, EUR 500, EUR 1000 und EUR 1500 zu wählen.
Der dann vollständig bezahlte Gutschein wird per E-Mail an die vom Besteller bzw. Kunden angegebene E-Mailadresse zugestellt und kann als „pdf“ Dokument sofort ausgedruckt werden.
Der oder die Gutscheine sind mit einem jeweils einmaligen Barcode versehen, der zum Einlösen des Gutscheins erforderlich ist. Der Kunde ist für die Aufbewahrung bzw. das Handling der Gutschein-Originalvorlage selbst verantwortlich.
Für einen Missbrauch der Gutscheinvorlage wird nicht gehaftet. Bei Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Entwertung von Gutscheinen, kann der Betrag nicht zurückerstattet werden.
Eine Zweitausfertigung des Gutscheins ist nicht möglich.
3. Produkte und Einlösung
Einlösbar ist der oder die Gutscheine auf den Onlineportalen MotoGS WorldTours oder MotoGS Rental und kann für dort angebotene geführten Motorradtouren oder für Motorradvermietung und alle in den Portalen aufgeführten Miet - Accessoires verwendet werden.
Sofern ein Bestell- oder Reservierungsvorgang am Firmensitz oder im Rental Store erfolgt, kann der Gutschein selbstverständlich auch persönlich vor Ort eingelöst werden.
MotoGS WorldTours oder MotoGS Rental löst durch Einreichung der Geschenkgutscheine alle Geschenkgutscheine ein, ohne zu prüfen, ob der Einreicher dazu berechtigt ist. MotoGS WorldTours und MotoGS Rental behält sich aber das Recht vor, die Einlösung eines Geschenkgutscheins abzulehnen, wenn der Verdacht auf Täuschung, Betrug oder andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit der Einlösung des Geschenkgutscheins besteht.
Beim Online Check-out ist als Bezahlmethode Geschenkgutschein anzugeben.
Sollte der Betrag des Geschenkgutscheins nicht zur vollständigen Bezahlung des online gebuchten Artikels ausreichen, ist die Differenz mittels den sonstigen Bezahlmethoden im Check-out, wie Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung zur Zahlung zu bringen.
Sollte die Onlinebuchung geringer ausfallen als der Wert des Gutscheines erhält der Kunde einen neuen Gutschein in der Höhe der Differenz zum Erstgutschein. Dieser Vorgang ist jedoch nur 1mal möglich. Das heißt, die Ausstellung eines weiteren Gutscheins für einen dann noch vorhandenen Restbetrags, ist dann nicht mehr möglich.
Der Wert nicht eingelöster Geschenkgutscheine wird nicht rückerstattet.
Die gekauften bzw. bestellten Gutscheine können nicht gegen Bargeld abgelöst werden. Wechselgeld kann im Zusammenhang mit der Einlösung ebenfalls nicht ausgegeben werden.
Darüber hinaus kann der Nennwert von Geschenkgutscheinen nach dem Kauf nicht geändert werden.
Eine nachträgliche Einlösung des Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung ist nicht möglich.
Die Einlösung des Gutscheins erfolgt gegen Ware. Eine Umbuchung auf einen anderen Gutschein ist nicht möglich.
Es erfolgt keine Verzinsung auf das Guthaben des Gutscheins.
Eine Rechnung, inklusive Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer, kann erst beim Einlösen des Gutscheins, das heißt wenn die Gutscheineinlösung tatsächlich erfolgt (UstG), ausgestellt werden.
Im Falle einer Rückgabe eines Artikels oder der gesamten Bestellung bei ausschließlicher Zahlung per Gutschein, wird der Betrag per Gutschein zurückerstattet. Nach erfolgreicher Rückabwicklung des gekauften oder gemieteten Artikels, erhält der Kunde einen neuen digitalen Gutschein an die von ihm angegebene E-Mailadresse über den entsprechenden Betrag. Es gilt für diesen neuen Gutschein das Ausstellungs- und somit Gültigkeitsdatum des ursprünglichen Gutscheins.
Wurde die Bestellung mit Gutschein und einem weiteren Zahlungsmittel beglichen, erfolgt die Rückerstattung in Höhe des eingesetzten Gutschein-Guthabens als digitaler Gutschein sowie in entsprechender Höhe an das jeweilige andere Zahlungsmittel.
Eventuelle Stornogebühren beim Rücktritt von gebuchten Motorradtouren oder gebuchten Motorradvermietungen, bleiben hiervon unberührt. Eventuelle Stornogebühren werden also daher so angerechnet, als ob die Bezahlung der Kosten für den oder die gebuchten Artikel über Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung erfolgte.
Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nur nach schriftlicher Anfrage an info@motogsworldtours.com oder rental@motogsrental.com möglich und muss mindestens 3 Monate vor dem Verfallsdatum beantragt werden.
4. Mindestalter
Zum Einkauf auf unseren Onlineportalen sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.
5. Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung
Gutscheine können innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Die schriftliche Widerrufserklärung muss innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum bei uns eingehen. Nach Ablauf dieser 14 Tage kann das Rücktrittsrecht nicht mehr in Anspruch genommen werden oder aber wenn der Gutschein für eine Leistung innerhalb dieser Frist schon vollständig oder teilweise in Anspruch genommen wurde.
6. Leistungsänderungen
Abweichungen bei Abbildungen oder Beschreibungen der angebotenen Artikel und Dienstleistungen sind möglich. Irrtümer und Änderungen der Artikel bleiben vorbehalten.
7. Sicherheitsgarantie & Datenschutz
Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden alle persönlichen Daten wie Kreditkartennummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über eine geschützte SSL-Leitung übertragen.
Damit werden sensible Daten im Internetverkehr unleserlich gemacht. Es gelten unsere Datenschutzhinweise, welche auf unserer Internetseite einzusehen ist.
Mit der Angabe von persönlichen Daten (insbesondere E-Mailadresse) stimmt der Käufer der Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung der von ihm im Formular bekanntgegebenen Daten zu Zwecken des Marketings und der Werbung ausdrücklich zu.
Der Käufer erklärt sich darüber hinaus insbesondere mit der Speicherung seiner Daten ausdrücklich einverstanden.
8. Änderungen der AGB
MotoGS WorldTours behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten für das Vertragsverhältnis jedoch die zum Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Gutscheines gültigen Bedingungen.
Weiter unterliegen die Bedingungen für Gutscheine dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über den Gutscheinkauf gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz von MotoGS WorldTours als vereinbart, sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Käufer Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen Belangen dem innerstaatlichen Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl) der Bundesrepublik Deutschland. Jegliche Klage zwischen den Parteien dieser Vereinbarung darf nur vor dem Gericht Merseburg in Sachsen-Anhalt-Deutschland und nicht in einem anderen Gerichtsstand erhoben werden, und die obsiegende Partei ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Gebühren und Kosten zurückzufordern.
Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.
10. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kaufbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss.
Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
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Datenschutz- und Cookie-Richtlinien von MotoGS WorldTours Deutschland und Kroatien
Datenschutz- und Cookie-Richtlinien von MotoGS WorldTours - Deutschland und MotoGS Rental - Kroatien.
Diese Website sammelt einige persönliche Informationen von ihren Benutzern.
Eigentümer von MotoGS WorldTours und MotoGS Rental und Datenverantwortlicher:
Frank Merklinger
MotoGS WorldTours - Deutschland
Zentrale und Geschäftsstelle für Motorrad Tour Organisation:
Seffnerstraße, 06217 Merseburg, Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE358041050
MotoGS Rental - Kroatien
Meet & Greet Service Center:
kneza Trpimira 281, 21220 Trogir, Kroatien
E-Mail: Info@MotoGSWorldTours.com oder Rental@MotoGSRental.com
Handy oder WhatsApp: +385 99 6750140 oder +49 151 44288997
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Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir speichern die gesammelten personenbezogenen Daten in elektronischer Form, und zu Schutzzwecken wenden wir geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen und -verfahren an, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten, die anderen nicht zur Verfügung stehen, auf die Portalbenutzer zugreifen können sicherzustellen, dass sie gemäß dem Zweck der Verarbeitung verwendet werden.
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Zahlungsinformationen. Alle Zahlungen erfolgen in Euro-Währung. Der Betrag, mit dem Ihr Kreditkartenkonto belastet wird, ergibt sich aus der Umrechnung des Preises in Ihrer Währung in Euro gemäß dem aktuellen Wechselkurs der Europäischen Nationalbank. Bei der Belastung Ihrer Kreditkarte wird der gleiche Betrag gemäß dem Wechselkurs der Kreditkartenverbände in Ihre Landeswährung umgerechnet. Aufgrund dieser Umrechnung besteht die Möglichkeit einer geringfügigen Abweichung von dem auf unserer Website angegebenen Originalpreis.
Erklärung zur Nutzung von WSPay
MotoGS WorldTours/MotoGS Rental (Verkaufsstelle) verwendet WSPay für die Online-Zahlung.
WSPay ist ein sicheres System für Onlinezahlungen, Echtzeitzahlungen und Kredit- und Debitkarten mit anderen Zahlungsmethoden. WSPay-Kunden und -Händler gewährleisten eine sichere Registrierung und Übertragung der eingegebenen Daten auf Karten, was durch das PCI-DSS-Zertifikat von WSPay bestätigt wird. WSPay verwendet die SSL-Zertifizierung für die 256-Bit-Verschlüsselung und das kryptografische Protokoll TLS 1.2 als höchste Schutzstufe beim Schreiben und Übertragen von Daten.
Nachrichten in elektronischer Form
Wenn Sie uns elektronische Post (E-Mail) mit Ihren personenbezogenen Daten senden, die von Ihnen identifiziert werden können, sei es eine E-Mail mit einer Frage oder einem Kommentar oder Sie tun dies über ein Formular auf unserer Internetseite, das per E-Mail verwenden wir diese Informationen nur zur Erfüllung Ihrer Anforderungen. Wir können Ihre elektronische Nachricht oder Ihr Formular an andere Mitarbeiter des Verbands oder Lieferanten weiterleiten, um Ihre Frage zu beantworten oder Ihrer Anfrage nachzukommen.
Aufbewahrungszeit
Personenbezogene Daten werden so lange verarbeitet und gespeichert, wie es für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist.
Deshalb:
Personenbezogene Daten, die zu Zwecken im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer erhoben werden, werden bis zur vollständigen Erfüllung dieses Vertrags aufbewahrt.
Personenbezogene Daten, die zum Zwecke der berechtigten Interessen des Eigentümers erhoben werden, werden so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist. Benutzer können spezifische Informationen zu den berechtigten Interessen des Eigentümers in den entsprechenden Abschnitten dieses Dokuments finden oder sich an den Eigentümer wenden.
Dem Eigentümer kann gestattet werden, personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, wenn der Benutzer einer solchen Verarbeitung zugestimmt hat, solange diese Zustimmung nicht widerrufen wird. Darüber hinaus kann der Eigentümer verpflichtet sein, personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, wenn dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf behördliche Anordnung erforderlich ist.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten gelöscht. Daher kann das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht durchgesetzt werden.
Datenschutz:
Wir sorgen dafür, dass Ihre Informationen sicher sind. Wir haben physische und elektronische Verfahren zum Schutz und zur Bereitstellung der von uns gesammelten Informationen bereitgestellt, um den unbefugten Zugriff oder die Offenlegung Ihrer Daten zu verhindern.
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National legislation – All documents can be viewed on the web pages of the national newspaper:
Constitution of the Republic of Croatia, article 37 (“Official Gazette” 85/10 – Consolidated text)
Law on Personal Data Protection (“Official Gazette” 106/12 – Consolidated text)
Law on Protection of Personal Data (“Official Gazette” 103/03)
Law on amendments to the Law on Protection of Personal Data (“Official Gazette” 118/06)
Law on modifications and amendments to the Law on Protection of Personal Data (“Official Gazette” 41/08)
Law on modifications and amendments to the Law on Protection of Personal Data (“Official Gazette” 130/11)
Regulation on how to conduct and from records of personal data collections (“Official Gazette” 105/04)
Regulation on the manner of storing and special measures of technical protection of special categories of personal data (“Official Gazette” 139/04)
Bearbeitungsstand 01.01.2024