Informationsblatt für Pauschalreisen
Informationsblatt für Pauschalreisen
Standardinformationen zur Pauschalreise
(gemäß Art. 250 § 2 EGBGB – angepasst an Motorradreisende)
Bei der von dir gebuchten Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher kannst du alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. MotoGS WorldTours – Tour Operator trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
MotoGS WorldTours verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für die Rückzahlung deiner Zahlungen und – sofern eine Beförderung Teil der Pauschalreise wäre – zur Sicherstellung einer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.
Wichtig: MotoGS WorldTours bietet keine Anreise oder Flüge an. Der Transport von deinem Wohnort zum Startpunkt der Tour ist nicht Bestandteil der Pauschalreise.
Eingeschlossen ist lediglich die Motorradbereitstellung (wenn du über uns mietest) oder – bei Touren mit externen Vermietern, z. B. in Neuseeland – die Vermittlung einer Motorrad-Miete über einen Drittanbieter.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Du erhältst alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise, bevor du den Vertrag abschließt.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Leistungen.
- Du erhältst eine Notrufnummer oder Kontaktstelle, über die du dich mit uns in Verbindung setzen kannst.
- Du kannst die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und ggf. gegen zusätzliche Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Reisepreis darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) steigen und dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist – und nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Steigt der Preis um mehr als 8 %, kannst du kostenlos zurücktreten. Sinkende Kosten führen entsprechend zu einer Preissenkung.
- Du kannst kostenfrei zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile der Reise (außer dem Preis) erheblich geändert werden oder wenn MotoGS WorldTours die Reise vor Beginn absagt.
- Du kannst vor Reisebeginn ohne Gebühr zurücktreten, wenn am Zielort außergewöhnliche Umstände (z. B. Sicherheitsprobleme) bestehen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden.
- Du kannst jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr zurücktreten.
- Können nach Beginn der Reise wesentliche Bestandteile nicht wie vereinbart erbracht werden, werden dir angemessene Ersatzleistungen ohne Mehrkosten angeboten. Wenn das nicht möglich ist oder du das berechtigt ablehnst, kannst du kostenfrei kündigen.
- Du hast Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn Reiseleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- MotoGS WorldTours leistet dir Beistand, wenn du unterwegs in Schwierigkeiten gerätst.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden deine Zahlungen erstattet; falls die Rückbeförderung Bestandteil der Reise wäre, ist auch diese abgesichert.
Insolvenzabsicherung
MotoGS WorldTours – Tour Operator
hat eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung abgeschlossen bei:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland
E-Mail: ruv@ruv.de | Telefon: +49 611 5330
Kontakt / Notfallkontakt während der Reise
MotoGS WorldTours – Tour Operator
E-Mail: info@motogsworldtours.com | Telefon / WhatsApp: +49 151 44288997
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