Allgemeine Geschäftsbedingungen für organisierte Motorradtouren
Allgemeine Geschäftsbedingungen für organisierte Motorradtouren
MotoGS WorldTours - Organisation von Motorradtouren, im Folgenden MGSWT genannt, ist in seiner Funktion als Touren- und Verleihveranstalter gesetzlich bei der deutschen Behörde unter der Adresse Seffnerstraße 2 in Merseburg registriert.
Zweck dieses Dokuments: mit dem Absenden Ihres Online-Anmeldeformulars für die Tour und der Zahlung Ihrer Anzahlung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung als verbindlichen Vertrag zwischen MGSWT und Ihnen, im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet, gelesen und akzeptiert haben.
Darüber hinaus verlangt MGSWT für alle Touren ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Mietmotorrad-Übergabevertragsformular, das von MGSWT bereitgestellt werden muss, sowie einen medizinischen Fragebogen. Wenn Sie an einer Tour mit MGSWT teilnehmen, sind Sie auch an die MIETBEDINGUNGEN von MotoGS WorldTours - Rental gebunden.
Bei bestimmten Touren, z. B. in Neuseeland, Australien oder Südamerika, liefern Drittanbieter die Mietmotorräder und es können leicht abweichende Miet-Bedingungen gelten.
Die vollständigen Mietdetails werden je nach gewähltem Tour Ziel bereitgestellt.
1. Vertragszweck
Diese Vereinbarung regelt die angebotenen oder auch nicht angebotenen Leistungen zwischen MGSWT und den Teilnehmern.
2. Reservierung, Anzahlung und Restzahlung
Anmeldeformular:
Das Absenden eines Online-Anmeldeformulars bestätigt weder die Verfügbarkeit noch die Reservierung. Eine Reservierung ist auch nur dann wirksam, wenn diese von MGSWT bestätigt wurde und die Reservierungsgebühr, wie nachfolgend genannt, auf einem von MGSWT nominierten Konto eingegangen ist.
Anzahlung:
Balkantouren - Der Beginn und das Ende der Touren finden generell im Vermietungsbüro von MotoGS Rental, nähe Split in Kroatien, statt.
Eine Anzahlung ist wie nachfolgend genannt erforderlich, um eine verbindliche Reservierung für den Teilnehmer oder die Teilnehmer vorzunehmen und aufrechtzuerhalten.
- Fahrer im Doppelzimmer: EUR 1.150
- Fahrer im Einzelzimmer: EUR 1.350
- Passagier/Sozius: EUR 650
- Miet-Motorrad: 30% der Motorradmiete
Neuseelandtour - Der Beginn und das Ende der Tour findet generell in Auckland, nähe Flughafen Auckland, Neuseeland, statt.
Eine Anzahlung ist wie nachfolgend genannt erforderlich, um eine verbindliche Reservierung für den Teilnehmer oder die Teilnehmer vorzunehmen und aufrechtzuerhalten.
- Fahrer im Doppelzimmer: EUR 3.900 (inklusive Motorrad)
- Fahrer im Einzelzimmer: EUR 4.350 (inklusive Motorrad)
- Passagier/Sozius: EUR 2.300
- Upgrade Motorrad: EUR 450
Restbetrag:
Der Restbetrag der Buchung ist spätestens 120 Tage vor dem Beginn der Tour zu zahlen, sofern in der Tourenbeschreibung auf der Website MGSWT nichts anderes angegeben ist.
Buchungen mit unbezahlten Restbeträgen innerhalb von 90 Tagen, können von MGSWT nach vorheriger Ankündigung ohne Rückerstattung der Anzahlung storniert werden. Die Ankündigung muss dem Teilnehmer in irgendeiner Form innerhalb von 14 Tagen zugegangen sein.
Schützen Sie Ihre Anzahlung und Ihr Guthaben:
Wenn Sie Ihre Anzahlung und Ihr Guthaben sowie andere Reisepläne schützen möchten, ziehen Sie bitte eine Reiserücktritts- oder Reiseversicherung, z. B. von Global Rescue, Ihre Kreditkarte oder einen anderen Drittanbieter in Betracht.
3. Das Tour Paket
Im Tourpreis enthalten
- Professioneller dreisprachiger Tourguide (Deutsch, Englisch und Spanisch)
- Unterkunft mit Frühstück im Mehrbettzimmer (Einzelzimmer-upgrade möglich)
- Kosten für Fähren, sofern in der Tour inkludiert, inklusive Unterbringung in einer Doppelkabine
- Kleine exklusive Gruppengrößen
- Mietmotorrad (wird separat abgerechnet)
- Motorrad-Haftpflichtversicherung
- Gruppenaktivitäten, aber keine Eintrittsgelder
- Materialien zur Vorbereitung und Einweisung vor der Tour
- Transfers vom und zum Flughafen wie in der Tourbeschreibung angegeben
- Gruppen-Sweatshirt
Nicht im Tourpreis beinhaltet
- Flugpreis, wie z.B. Tickets
- Upgrades (wie z. B. Einzelzimmer und größeres Motorrad)
- Passagier
- Mittagessen, Abendessen und Getränke
- Medizinische Evakuierungsmitgliedschaft (erhältlich bei Global Rescue)
- Reiserücktrittsversicherung (erhältlich bei Global Rescue)
- Trinkgelder für Mitarbeiter
- Alles, was unter der Tourenbeschreibung nicht explizit als beinhaltet erwähnt ist
4. Mietmotorrad und Upgrades
Der Teilnehmer unterliegt bei der Nutzung eines unserer Mietmotorräder im Rahmen einer geführten Motorradtour den MGSWT – Rental Mietbedingungen.
An bestimmten Zielorten (z. B. Neuseeland, Australien und Südamerika) liefern Drittanbieter die verwendeten Mietmotorräder, und es können leicht abweichende Geschäftsbedingungen gelten. Die vollständige Offenlegung der Mietbedingungen von Drittanbietern erfolgt je nach gewähltem Tourziel.
Verfügbare Motorräder und Upgrade-Gebühren hängen vom Ziel der Tour ab. Einzelheiten und Preise finden Sie auf der jeweiligen Internetseite zur Tour unter www.MotoGSWorldTours.com.
Wenn ein Teilnehmer allein reist, versuchen wir, einen geeigneten Mitbewohner für diesen Teilnehmer zu finden. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Einzelzimmer-Upgrade berechnet.
5. Persönliche Unterlagen, Reiseerlaubnisse und Visa
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass- und Visabestimmungen für das betreffende Reiseziel selbst verantwortlich und trägt die volle Verantwortung für Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben. MGSWT wird versuchen, so gut wie möglich zu beraten, aber wir kennen nicht die genauen und sich ständig ändernden Details, Vorschriften, Einschränkungen und Anforderungen für jeden Teilnehmer in jedem Land, das er auf den Touren besuchen wird. Eine gute erste Recherche, um zu erfahren, welche Visa/s benötigt werden, kann auf www.VisaHQ.com durchgeführt werden.
6. Begleitpersonen als Sozius
Bei allen unseren Touren sind Beifahrer bzw. Soziusfahrer herzlich willkommen. Die Kosten für einen Passagier sind auf der Webseite unter der jeweiligen Tour einzusehen.
7. Gepack
MGSWT übernimmt keine Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei der Auslieferung, z. B. am Flughafen, von Gepäck der Teilnehmer. Für die Aufbewahrung von nicht benötigtem Gepäck stellen wir jedoch an unserem jeweiligen Startpunkt immer einen freien Platz zur Verfügung. Die Lagerung erfolgt während der gesamten Dauer der Tour, sauber, sicher, trocken und kostenfrei.
Eine Reisegepäckversicherung wird allerdings immer empfohlen.
8. Wetterbedingungen
Jedes Reiseziel ist anders und das Wetter ist je nach Jahreszeit sehr unterschiedlich. MGSWT versucht Touren immer so zu planen, wenn das Wetter am besten sein soll. MGSWT kann nicht für unangenehme oder ungeeignete Wetterbedingungen haftbar gemacht werden, die während einer Tour auftreten können, und für solche Bedingungen werden keine Rückerstattungen oder Anpassungen des Tourpreises vorgenommen.
9. Änderungen des Zeitplans und oder der Reisetour
MGSWT ist stets bestrebt, unsere Premium-Touren genau wie auf unserer Internetseite beschrieben, durchzuführen, aber die Reiseroute kann sich wegen Beeinträchtigungen aufgrund von Wetter-, Straßen- oder anderen Bedingungen ändern, von denen MGSWT oder seine Guides glauben, dass sie die Sicherheit der Gruppe oder des Materials gefährden. In einigen Fällen kann dies Änderungen des ursprünglich veröffentlichten Zeitplans bedeuten und eine Änderung der Unterkunftsvorkehrungen erfordern. Unter solchen Bedingungen werden keine Rückerstattungen oder Anpassungen des Reisepreises vorgenommen.
10. Anderungen der Tourkosten
Die Kosten der angebotenen Touren sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Kosten. Wenn Kostenfaktoren wie Währungsschwankungen, Versicherungskosten oder die Kosten für Unterkunft oder Motorradmiete eine Erhöhung des Reisepreises erforderlich machen, kann MGSWT den Preis bis zu 60 Tage vor Reiseantritt ändern. Wenn ein Kunde mit einer solchen Erhöhung nicht einverstanden ist, kann der Teilnehmer die Reservierung stornieren und die gesamte Anzahlung wird umgehend zurückerstattet.
11. Gesundheit und Verhalten
Viele Tage Motorradfahren in einem hektischen Dritte-Welt-Land (z. B. in Südamerika) kann psychisch und körperlich sehr anstrengend sein und verlangt vom Teilnehmer eine gute Kondition und Gesundheit. MGSWT verlangt, dass jeder Teilnehmer fit und in der Lage ist, ein Motorrad zu fahren, und wir erwarten von jedem, dass er einen medizinischen Fragebogen mit ehrlichen Antworten ausfüllt, damit wir über alle besonderen Bedürfnisse, wie Medikamente oder Ernährungsbedürfnisse etc. informiert und aufmerksam sind.
MGSWT behält sich auch das Recht vor, die weitere Teilnahme eines Teilnehmers an einer Tour zu stornieren, wenn der Teilnehmer stört oder sich selbst oder andere in Gefahr bringt.
Nach einer solchen Entscheidung erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift.
12. Versicherung
MGSWT empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer angemessenen Reise-, Kranken- und Unfallversicherung sowie einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Wir empfehlen außerdem eine Emergency Evakuation Membership (erhältlich bei Global Rescue) auf unserer Internetseite.
13. Stornierung und Umplanung
Anzahlungen und Restzahlungen sind nicht erstattungsfähig. In bestimmten Fällen können Gelder auf einen verschobenen Termin überwiesen werden.
Um einen neuen Termin anzufordern, senden Sie uns bitte eine E-Mail an Info@MotoGSWorldTours.com.
Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen und die Mietdaten an.
Umbuchungsanfragen des Teilnehmers mit einer Frist von mehr als 60 Tagen sind abzüglich einer Umbuchungsgebühr von 150 EUR auf eine neue Buchung übertragbar. Der Restbetrag wird als Gutschrift für die neue Buchung einbehalten.
Bei Umbuchungsanträgen des Teilnehmers mit einer Frist von weniger als 60 Tagen verfallen die Anzahlungen und Restzahlungen als Stornogebühr. Eine Gutschrift oder Rückerstattung ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Eine Stornierung oder Unterbrechung einer Tour durch den Teilnehmer führt zu keiner Rückerstattung oder Gutschrift.
Eventuelle Guthaben können nur für den Restbetrag einer Tour verwendet werden und können nicht als neue Anzahlung verwendet werden.
Guthaben verfallen ein Jahr nach Ausstellung.
Es können extreme Situationen entstehen, in denen MGSWT eine geplante Tour und andere Reisearrangements vorziehen oder verschieben muss. In diesem Fall übernimmt MGSWT keine Verantwortung für daraus resultierende Verluste, Kosten oder Unannehmlichkeiten. Dazu gehören auch bereits durch den Teilnehmer gebuchte Flugtickets, Hotelreservierungen, Aktivitäten oder z. B. Mietwagen. Aus keinem Grund wird eine Ausnahme von dieser Richtlinie gemacht.
MGSWT ist auch nicht verantwortlich für die Unzulänglichkeit eines Teilnehmers an einer Tour teilzunehmen, sei es aus gesundheitlichen, familiären oder umweltbedingten Gründen.
Der Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen, um Ihre Anzahlungs- und Restzahlungen sowie andere Reisepläne abzusichern.
14. Foto- und Videomaterial
Fotos und Videos, die von MGSWT oder seinen Vertretern während einer Tour erstellt wurden, sind Eigentum von MGSWT und die Urheberrechte verbleiben bei MGSWT. MGSWT kann dieses Material für Verkaufsförderungs- und Werbezwecke verwenden, einschließlich Bilder, auf denen einzelne Teilnehmer erkennbar sind, ohne dass für die Verwendung dieses Materials vom Teilnehmer Gebühren erhoben werden können. Der Teilnehmer stimmt durch seine Anmeldung dieser Vorgehensweise ausdrücklich zu.
15. Annahme
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MGSWT gelesen und akzeptiere diese vollumfänglich. Ich bin mir der Risiken bewusst, die mit dem Fahren eines Motorrads verbunden sind, und Verkehrsbedingungen, Straßen, Wetter und andere Bedingungen sowie die Handlungen anderer Fahrer können die Risiken beeinflussen und verstärken. Ich akzeptiere diese Risiken. Darüber hinaus stimme ich zu und verstehe, dass MGSWT nicht der Hüter meiner Sicherheit ist und MGSWT, einzeln oder kollektiv, in keiner Weise für Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb oder meiner Teilnahme an einer Tour oder Anmietung haftbar gemacht werden kann.
Mir ist bewusst, dass es zu Verletzungen, Tod oder anderen Schäden für mich, mein Eigentum oder meiner Familie, Erben, Abtretungsempfänger oder andere, führen kann.
16. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über den Tourenkauf gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz von MotoGS WorldTours als vereinbart, sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Teilnehmer Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen Belangen dem innerstaatlichen Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl) der Bundesrepublik Deutschland. Jegliche Klage zwischen den Parteien dieser Vereinbarung darf nur vor dem Gericht Merseburg in Sachsen-Anhalt-Deutschland und nicht in einem anderen Gerichtsstand erhoben werden, und die obsiegende Partei ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Gebühren und Kosten zurückzufordern.
Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.
17. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kaufbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss.
Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
WARNUNG:
Motorräder sind kein Spielzeug und können im Betrieb gefährlich sein. Die Nichtbefolgung von Anweisungen, Bedingungen oder örtlichen Verkehrsgesetzen, kann zu schweren Verletzungen oder Tod, Beschlagnahmung des Fahrzeugs, Freiheitsentzug, Bußgeld und oder zum Verlust der Kaution, führen.
Bearbeitungsstand 01.01.2024