Allgemeine Geschäftsbedingungen für organisierte Motorradtouren
Allgemeine Geschäftsbedingungen für organisierte Motorradtouren
MotoGS WorldTours – Tour Operator (Einzelunternehmen, Deutschland) für geführte Motorradreisen als Pauschalreisen (u. a. Balkan, Neuseeland, Länder südlich der Alpen)
Stand: 21.07.2025
Hinweis zur Online-Version unserer AGB und Unterschrift vor Ort
Diese AGB gelten für alle von MotoGS WorldTours – Tour Operator angebotenen geführten Motorradreisen. Du kannst sie hier online jederzeit einsehen; zusätzlich werden sie vor Ort bei der Motorradübergabe (vor Tourbeginn) gemeinsam mit dem Mietvertrag als verbindlicher Bestandteil des Reisevertrags unterschrieben.
1. Anbieter, ladungsfähige Anschrift, Kontakt, Geltungsbereich
1.1 Reiseveranstalter ist:
MotoGS WorldTours – Tour Operator (Einzelunternehmen)
Seffnerstraße 2, 06217 Merseburg, Deutschland
E-Mail: info@motogsworldtours.com
(nachfolgend „MGSWT“ oder „Veranstalter“).
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge über von MGSWT veranstaltete geführte Motorradreisen.
1.3 Die von MGSWT angebotenen Touren sind regelmäßig Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB (Kombination aus mindestens zwei Reiseleistungen, insbesondere Unterkunft/Guiding/Organisation und Motorradbereitstellung).
1.4 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind in folgender Reihenfolge:
a) Buchungsbestätigung/Reisevertrag,
b) Reisebeschreibung/Leistungsübersicht der gebuchten Tour (Stand zum Zeitpunkt der Buchung),
c) diese AGB,
d) ergänzende Bedingungen einzelner Leistungsträger (z. B. Motorradvermieter, Fährgesellschaften), soweit sie zwingend gelten und dem Teilnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
1.5 Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen nur der Orientierung; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
1.6 Kontaktstelle während der Reise / dringende Erreichbarkeit
Während der Reise steht dem Teilnehmer als Kontaktstelle für dringende Anliegen der Tourguide vor Ort sowie MGSWT über die in der Buchungsbestätigung angegebenen Kontaktwege (insbesondere Mobilnummer/WhatsApp) zur Verfügung.
2. Vertragsschluss, Buchung, Kommunikation, Widerrufsrecht
2.1 Mit Absenden des Online-Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab.
2.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
2.3 Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er unter der angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar ist (inkl. Spam-Ordner).
2.4 Kein Widerrufsrecht:
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht kein Widerrufsrecht.
2.5 Standardinformationen zur Pauschalreise (gesetzliches Formblatt):
Der Teilnehmer erhält vor Vertragsschluss die gesetzlichen Standardinformationen für Pauschalreisen (Formblatt gemäß Art. 250 § 2 EGBGB). Diese Standardinformationen sind Bestandteil der vorvertraglichen Informationen von MGSWT.
3. Leistungsumfang, Inklusivleistungen, Nicht enthaltene Leistungen
3.1 Umfang und Details der Reiseleistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung auf der Webseite und der Buchungsbestätigung.
3.2 Im Reisepreis enthalten (nur so weit ausdrücklich in Reisebeschreibung/Buchungsbestätigung ausgewiesen):
- geführte Motorradtour inkl. Organisation, Briefings und Tourguide,
- Unterkunft inkl. Frühstück (Doppelzimmer; Einzelzimmer nur bei gebuchtem Upgrade),
- Motorradbereitstellung (Balkan: durch MGSWT; Neuseeland: durch lokalen Vermieter als Leistungsträger, siehe Ziff. 12),
- Transfers wie in der Reisebeschreibung genannt,
- ggf. Fähren/Passagen, sofern ausdrücklich inkludiert,
- ggf. ausgewiesene Gruppenleistungen (z. B. Gruppen-Sweatshirt).
3.3 Nicht im Reisepreis enthalten (sofern nicht ausdrücklich inkludiert):
- Flüge/An- und Abreise,
- Mittag-/Abendessen, Getränke, persönliche Ausgaben,
- Eintrittsgelder/Aktivitäten, sofern nicht ausdrücklich inkludiert,
- Trinkgelder,
- Versicherungen (Reiserücktritt, Auslandskranken, Unfall, Reiseabbruch, Evakuierung),
- Kraftstoff, Betriebsstoffe (z. B. Öl, sofern relevant) sowie Lade-/Reinigungskosten,
- Straßenmaut, Vignetten, Parkgebühren sowie sonstige nutzungsabhängige Gebühren, soweit nicht ausdrücklich als inkludiert ausgewiesen,
- Bußgelder, Mautverstöße, Strafzettel sowie damit verbundene Bearbeitungsgebühren,
- Gepäcktransport/Support Vehicle (siehe Ziff. 14),
- alles, was nicht ausdrücklich als inkludiert bezeichnet ist.
3.4 Landestypische Standards:
Unterkünfte und sonstige Leistungen entsprechen landestypischem Standard; unvermeidbare Abweichungen sind zulässig, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird und – soweit möglich und zumutbar – eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird; insbesondere kann es je nach örtlichen Gegebenheiten vorkommen, dass in einem Doppelzimmer trotz Buchung von zwei Einzelbetten nur ein Doppelbett verfügbar ist oder dass bei gebuchtem Einzelzimmer-Upgrade zwar das Einzelzimmer bereitgestellt wird, das Badezimmer jedoch ausnahmsweise (landestypisch/objektbedingt) mit einem oder mehreren anderen Teilnehmern zu teilen ist.
4. Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheit, Gruppenregeln
4.1 Teilnahme nur mit gültiger Fahrerlaubnis für das jeweilige Motorrad sowie ggf. erforderlichen Zusatzdokumenten im Zielland (z. B. internationaler Führerschein, Einreisegenehmigungen, Visa).
4.2 Der Teilnehmer muss das Motorrad sicher beherrschen, gruppentauglich fahren können und körperlich/psychisch in der Lage sein, mehrtägige Etappen von bis zum 500 km zu bewältigen.
4.3 Schutzkleidung:
Ein zugelassener Helm ist verpflichtend. Je nach Destination kann MGSWT Mindestschutzkleidung verlangen (z. B. Jacke/Hose/Handschuhe/Stiefel).
4.4 Null-Toleranz:
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Fahruntüchtigkeit durch Medikamente ist untersagt.
4.5 Den Sicherheits- und Organisationsanweisungen des Guides ist Folge zu leisten, soweit sie der Sicherheit und dem geordneten Ablauf dienen.
4.6 Ausschluss aus wichtigem Grund:
MGSWT kann Teilnehmer aus wichtigem Grund (insbesondere Sicherheitsgefährdung, grobe Regelverstöße, wiederholte Missachtung von Anweisungen, erhebliches Stören des Tourablaufs oder der Gruppe) von der weiteren Teilnahme ausschließen. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt. Mehrkosten (z. B. Rückreise, Ersatzunterkunft) trägt der Teilnehmer, sofern MGSWT den Ausschluss nicht zu vertreten hat.
5. Gesundheit, medizinischer Fragebogen, Notfallkontakt
5.1 MGSWT kann vor Reisebeginn einen Gesundheits-/Notfallfragebogen verlangen, soweit dies zur sicheren Durchführung und Notfallvorsorge erforderlich ist (z. B. Notfallkontakt, relevante Allergien, erforderliche Medikamente, wichtige Einschränkungen).
5.2 Der Teilnehmer macht erforderliche Angaben wahrheitsgemäß.
5.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von MGSWT; bei Gesundheitsdaten gelten besondere Schutzmaßnahmen und ggf. eine gesonderte Einwilligung.
6. Preise, Zahlung, Fälligkeiten, Gebühren
6.1 Die Preise sind auf der Webseite je Tour ausgewiesen und ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. den Rechnungen (Rechnung zur Anzahlung der Reservierungsgebühr und der Schlussrechnung).
6.2 Anzahlung und Restzahlung (sofern nicht abweichend in der Buchungsbestätigung geregelt).
6.2a Reservierungsgebühr (Anzahlung) – Höhe und Wirkung der Reservierung:
(1) Eine verbindliche Reservierung kommt erst zustande, wenn (a) die Buchungsbestätigung von MGSWT in Textform dem Teilnehmer zugegangen ist und (b) die nachfolgend genannte Reservierungsgebühr (Anzahlung) fristgerecht auf dem von MGSWT benannten Konto eingegangen ist.
(2) Geht die Reservierungsgebühr (Anzahlung) nicht fristgerecht ein, ist MGSWT berechtigt, nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Etwaige Entschädigungsansprüche richten sich nach Ziffer 10 (Rücktritt/Stornierung), soweit anwendbar.
(3) Die Reservierungsgebühr wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
6.2b Höhe der Reservierungsgebühr (Anzahlung) je Tourziel:
(1) Balkantouren (Start/Ende grundsätzlich am Standort MotoGS Rental nahe Split, Kroatien):
- Fahrer im Doppelzimmer: EUR 1.150
- Fahrer im Einzelzimmer: EUR 1.350
- Passagier/Sozius: EUR 650
- Mietmotorrad (Balkan, über MGSWT): 30% der Motorradmiete (zusätzlich zur obigen Reservierungsgebühr, sofern in der Buchungsbestätigung ausgewiesen).
(2) Neuseelandtour (Start/Ende grundsätzlich Auckland, nahe Flughafen Auckland, Neuseeland):
- Fahrer im Doppelzimmer: EUR 3.900 (inkl. Motorrad)
- Fahrer im Einzelzimmer: EUR 4.350 (inkl. Motorrad)
- Passagier/Sozius: EUR 2.300
- Upgrade Motorrad: EUR 450
6.2c Fälligkeit der Reservierungsgebühr (Anzahlung):
Die Reservierungsgebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
6.2d Restzahlung:
Der Restbetrag ist spätestens 120 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern in der Tourbeschreibung oder Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
6.2e Nicht- oder verspätete Zahlung / Stornierung wegen Zahlungsverzugs:
(1) In Fällen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Folgen; etwaige Entschädigungsansprüche richten sich nach Ziffer 10 (Rücktritt/Stornierung), soweit anwendbar.
(2) Buchungen mit unbezahltem Restbetrag innerhalb von 90 Tagen vor Reisebeginn kann MGSWT nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung stornieren.
6.2f Zahlungskosten / Währung:
Sämtliche Zahlungen (Reservierungsgebühr, Restzahlung, Zusatzleistungen) sind für MGSWT kostenfrei zu leisten. Etwaige Transaktionskosten oder Kosten für Währungsumtausch trägt der Teilnehmer. Zahlungen erfolgen in EURO, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7. Insolvenzabsicherung / Sicherungsschein
7.1 MGSWT erfüllt die gesetzliche Insolvenzsicherung und stellt dem Teilnehmer vor Annahme von Zahlungen den Sicherungsschein in Textform zur Verfügung.
7.2 Absicherer/Sicherungsschein: R+V Versicherung Deutschland. Maßgeblich sind die Angaben auf dem Sicherungsschein.
8. Preisanpassungen nach Vertragsschluss
8.1 Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss ist nur zulässig, wenn sie vertraglich vorbehalten ist, nur auf gesetzlich zulässige Gründe gestützt wird (z. B. Beförderungskosten/Treibstoff, Steuern/Abgaben, Wechselkurse) und dem Teilnehmer spätestens 20 Tage vor Reisebeginn in Textform mitgeteilt wird.
8.2 Übersteigt eine Preiserhöhung 8% des Reisepreises, gelten die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers (insbesondere Wahlrecht, die Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten).
8.3 Bei Kostensenkungen besteht ein Anspruch auf Preissenkung nach Maßgabe des Pauschalreiserechts.
9. Änderungen von Reiseverlauf/Route/Zeiten
9.1 MGSWT darf den Reiseverlauf anpassen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder wegen unvermeidbarer Umstände erforderlich ist (z. B. Wetter, Straßensperren, Fährausfall, behördliche Maßnahmen, Grenzwartezeiten).
9.2 MGSWT wird Änderungen so gestalten, dass der Gesamtzuschnitt der Reise möglichst erhalten bleibt.
9.3 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Reisemängeln bleiben unberührt.
9.4 Wesentliche Änderungen vor Reisebeginn:
Muss MGSWT vor Reisebeginn wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich ändern oder kann MGSWT besonderen Anforderungen des Teilnehmers, die Vertragsbestandteil geworden sind, nicht entsprechen, informiert MGSWT den Teilnehmer hierüber unverzüglich in Textform. Der Teilnehmer kann innerhalb einer von MGSWT gesetzten angemessenen Frist die Änderung annehmen oder ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
10. Rücktritt des Teilnehmers vor Reisebeginn (Stornierung)
10.1 Der Teilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MGSWT.
10.1a Maßgeblich für die Berechnung der Fristen in Ziffer 10.3 ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MGSWT. Als „Reisebeginn“ gilt der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Beginn der Pauschalreise (erster vertraglicher Leistungstag am Startort). Die Berechnung erfolgt nach vollen Kalendertagen.
10.2 Im Fall des Rücktritts verliert MGSWT den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
10.2a Grundlage der Stornopauschalen:
Die in Ziffer 10.3 vereinbarten Stornopauschalen stellen eine pauschalierte Entschädigung gemäß § 651h Abs. 2 BGB dar. Sie berücksichtigen den Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn sowie die zu erwartenden ersparten Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
10.3 Stornopauschalen (vom Gesamtreisepreis), sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist:
a) Touren Balkan / Länder südlich der Alpen (Standard):
- bis 180 Tage vor Reisebeginn: 10%
- 179 bis 121 Tage vor Reisebeginn: 20%
- 120 bis 91 Tage vor Reisebeginn: 30%
- 90 bis 61 Tage vor Reisebeginn: 45%
- 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 60%
- 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 75%
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 85%
- ab 7 Tage vor Reisebeginn / No-Show: 95%
b) Touren Neuseeland (kostenbedingt erhöht):
- bis 180 Tage vor Reisebeginn: 12%
- 179 bis 121 Tage vor Reisebeginn: 24%
- 120 bis 91 Tage vor Reisebeginn: 36%
- 90 bis 61 Tage vor Reisebeginn: 54%
- 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 72%
- 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 90%
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 95%
- ab 7 Tage vor Reisebeginn / No-Show: 95%
Für die Stornopauschalen ist „Gesamtreisepreis“ der von MGSWT bestätigte und in Rechnung gestellte Gesamtbetrag für die gebuchte Pauschalreise einschließlich gebuchter Zusatzleistungen/Upgrades (z. B. Einzelzimmer, Motorrad-Upgrade, Sozius), nicht jedoch vom Teilnehmer selbst bei Dritten gebuchte Leistungen (z. B. Flüge, separat gebuchte Hotels, Mietwagen, Ausflüge).
10.4 Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass MGSWT keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die Pauschale. Auf Verlangen des Teilnehmers wird MGSWT die Höhe der Entschädigung nachvollziehbar begründen.
10.4a Nachweis eines höheren Entschädigungsanspruchs:
MGSWT bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im Einzelfall eine höhere angemessene Entschädigung als die in Ziffer 10.3 vorgesehene Pauschale entstanden ist; in diesem Fall kann MGSWT die höhere Entschädigung verlangen. Dem Teilnehmer bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass MGSWT keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung zusteht.
10.5 Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort:
In diesem Fall kann MGSWT keine Entschädigung verlangen (gesetzliche Regelung).
10.6 Rücktritt durch MGSWT wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
MGSWT kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reisebeschreibung oder Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die Rücktrittserklärung muss dem Teilnehmer spätestens zugehen: bei Reisen von mehr als 6 Tagen mindestens 20 Tage vor Reisebeginn, bei Reisen von 2 bis 6 Tagen mindestens 7 Tage vor Reisebeginn und bei Reisen von weniger als 2 Tagen mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn.
10.7 Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (außerhalb der Kontrolle). MGSWT kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn MGSWT aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall wird der Rücktritt unverzüglich in Textform erklärt. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers auf Entschädigung bestehen in diesem Fall nicht; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10.8 Erstattung bei Rücktritt durch MGSWT:
Im Fall des Rücktritts durch MGSWT werden bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, an den Teilnehmer zurückerstattet.
10.9 Keine Erstattung „Drittleistungen“ des Teilnehmers:
MGSWT übernimmt keine Kosten für vom Teilnehmer selbst gebuchte Drittleistungen (z. B. Flüge, Hotels, Mietwagen, Aktivitäten), sofern MGSWT hierfür nicht ausdrücklich schriftlich (Textform genügt) die Verantwortung übernommen hat. Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird daher dringend empfohlen.
11. Umbuchung, Ersatzteilnehmer
11.1 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. MGSWT kann Umbuchungen als Kulanz zulassen, soweit organisatorisch möglich. Umbuchungsgebühr: 150 EUR zzgl. tatsächlich entstehender Fremdkosten (z. B. bereits gebuchte Leistungen, Namensänderungen).
11.2 Ersatzteilnehmer: Der Teilnehmer kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einen Ersatzteilnehmer stellen. Tatsächlich entstehende Mehrkosten trägt der ursprüngliche Teilnehmer.
12. Motorradbereitstellung, Mietbedingungen, Schäden, Kautionen
12.1 Balkan (Motorräder über MGSWT):
Motorradbereitstellung erfolgt durch MGSWT. Zusätzlich ist bei Übergabe ein Übergabe-/Mietprotokoll zu unterzeichnen. Es gelten ergänzend die Mietbedingungen von MGSWT.
12.2 Neuseeland (Motorräder über Drittanbieter):
Motorradbereitstellung erfolgt durch einen lokalen Motorradvermieter als Leistungsträger. Der Teilnehmer kann verpflichtet sein, einen separaten Mietvertrag mit dem Drittvermieter zu unterzeichnen; dessen Bedingungen gelten ergänzend.
12.3 Zahlungsabwicklung:
Soweit Zahlungen (auch) für die Motorradleistung über MGSWT laufen, erfolgt dies im Rahmen der Reiseabrechnung. Etwaige Kautionen/Selbstbeteiligungen richten sich nach den Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters.
12.4 Schäden/Bußgelder:
Der Teilnehmer trägt nach Maßgabe der jeweiligen Mietbedingungen insbesondere Selbstbeteiligungen, Bergungs-/Abschleppkosten bei eigenem Verschulden, Verkehrsverstöße, Mautverstöße, Bußgelder sowie Bearbeitungsgebühren von Behörden/Vermietern.
12.5 Mietbedingungen MGSWT (abrufbar unter):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
12.6 Drittanbieterbedingungen und Verantwortlichkeit bei Pauschalreisen:
Soweit bei einzelnen Reisezielen (z. B. Neuseeland) für die Motorradbereitstellung Bedingungen eines Drittanbieters gelten und/oder ein separater Mietvertrag zu unterzeichnen ist, gelten diese Bedingungen ergänzend für die Nutzung des Motorrads. Die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers aus dem Pauschalreiserecht sowie die Verantwortlichkeit von MGSWT für die ordnungsgemäße Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistungen bleiben hiervon unberührt.
13. Einreise, Visa, Dokumente
13.1 Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für Pass-, Visa-, Einreise-, Zoll-, Gesundheits- und Fahrerlaubnisbestimmungen der Zielländer.
13.2 Entstehende Nachteile/Kosten aus fehlenden Dokumenten oder Nichtbeachtung trägt der Teilnehmer. Unterstützung durch MGSWT erfolgt ohne Gewähr.
14. Gepäck, Gepäcktransport, Support Vehicle
14.1 Kein Support Vehicle:
Bei den Touren von MGSWT ist grundsätzlich kein Support Vehicle (Begleit-/Servicefahrzeug) für Gepäcktransport oder sonstige Zwecke vorgesehen und wird nicht gestellt. Die Tour-Kostenkalkulation sieht kein Support Vehicle vor.
14.2 Gepäck am Motorrad:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein für die Tour benötigtes Gepäck vollständig in den am Motorrad vorhandenen Seitenkoffern und dem Hauptkoffer/Topcase zu verstauen. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein Passagier/Sozius mitfährt.
14.3 Gepäckmenge und Sicherheit:
Der Teilnehmer hat die Gepäckmenge so zu wählen, dass Fahrzeugbeherrschung und Sicherheit jederzeit gewährleistet sind. Überladung, unsachgemäße Befestigung oder Gepäckanbringung außerhalb der vorgesehenen Koffer (z. B. zusätzliche Taschen/Netze) kann aus Sicherheitsgründen durch den Guide untersagt werden. In diesem Fall muss der Teilnehmer Gepäck reduzieren oder anderweitig (auf eigene Kosten) organisieren.
14.4 Depot für Reisekoffer:
Das eigentliche Reisegepäck (z. B. Reisekoffer) kann am Standort des Motorradvermieters/Startpunktes bei der Motorradübergabe für die Dauer der Tour deponiert werden. Die Einlagerung erfolgt als unentgeltliche Serviceleistung/ Gefälligkeit, sofern verfügbar; ein Anspruch auf Verwahrung besteht nicht.
14.5 Haftung Depot:
Für die Deponierung gilt; MGSWT haftet für Verlust/Beschädigung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nur bei Verschulden; eine Haftung für Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von MGSWT liegen (z. B. Diebstahl durch Dritte, höhere Gewalt), ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Reisegepäckversicherung wird immer empfohlen.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
14.6 Support Vehicle auf Wunsch:
Besteht ein Teilnehmer auf dem Vorhandensein eines Support Vehicles, kann MGSWT – ohne Rechtspflicht und nur nach Verfügbarkeit – versuchen, ein Support Vehicle als Zusatzleistung zu organisieren. Sämtliche dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten (insbesondere Fahrzeug, Fahrer, Kraftstoff, Maut, Parken, Unterkünfte/Spesen des Fahrers, organisatorische Aufwände) trägt der Teilnehmer vollständig.
14.7 Separate Vereinbarung/Vorkasse:
Ein Support Vehicle gilt nur dann als vereinbart, wenn hierzu vor Tourbeginn eine separate schriftliche Vereinbarung (Textform genügt) abgeschlossen wurde und die kalkulierten Zusatzkosten vollständig im Voraus bezahlt wurden. Ohne diese Vereinbarung besteht kein Anspruch auf ein Support Vehicle, auch nicht dann, wenn der Teilnehmer dies „voraussetzt“ oder davon ausgeht.
14.8 Keine Leistungsänderung durch Nichtverfügbarkeit:
Kann ein Support Vehicle nicht organisiert werden (z. B. wegen Verfügbarkeit, rechtlicher Vorgaben, Personalmangel), begründet dies keinen Reisemangel, keine Preisminderung und kein Rücktrittsrecht, sofern die ursprünglich gebuchte Tourleistung (ohne Support Vehicle) wie vereinbart erbracht wird.
15. Versicherungen (dringende Empfehlung)
15.1 MGSWT empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskranken- und Unfallversicherung.
15.2 Für abgelegene Regionen wird zusätzlich eine Evakuierungs-/Rettungsdeckung empfohlen. Abschluss und Deckungsumfang liegen in Verantwortung des Teilnehmers.
16. Reisemängel, Mängelanzeige, Abhilfe
16.1 Der Teilnehmer hat Reisemängel unverzüglich gegenüber MGSWT bzw. dem Guide vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
16.2 Soweit MGSWT infolge schuldhaft unterlassener Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, können Rechte des Teilnehmers nach Maßgabe des Gesetzes eingeschränkt sein.
16.3 Beistandspflicht / Assistenz:
Befindet sich der Teilnehmer während der Reise in Schwierigkeiten, leistet MGSWT unverzüglich in angemessener Weise Beistand, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung sowie durch Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und der Suche nach alternativen Reisearrangements. Hat der Teilnehmer die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann MGSWT Ersatz der hierfür erforderlichen und angemessenen Aufwendungen verlangen.
17. Haftung
17.1 Die Haftung von MGSWT richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts.
17.2 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
17.4 Motorradfahren ist mit erheblichen Risiken verbunden. Der Teilnehmer handelt als Fahrzeugführer eigenverantwortlich; MGSWT ist nicht „Garantiegeber“ für die persönliche Fahrsicherheit des Teilnehmers.
18. Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren; Beginn ist der Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
19. Datenschutz; Foto/Video mit separater Einwilligung
19.1 Datenschutz:
Es gilt die Datenschutzerklärung von MGSWT in aktueller Fassung auf der Website.
19.2 Foto-/Videoaufnahmen zu Werbezwecken werden nicht über diese AGB vereinbart, sondern ausschließlich auf Basis einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung (Opt-in) des Teilnehmers. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@motogsworldtours.com möglich.
20. Verbraucherstreitbeilegung / Streitbeilegungsinformation (VSBG)
20.1 MGSWT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20.2 Sollte nach Entstehen einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden, wird MGSWT den Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Informationspflichten darüber informieren, welche Verbraucherschlichtungsstelle zuständig wäre und dass MGSWT an einem Verfahren nicht teilnimmt.
Hinweis zur OS-/ODR-Plattform:
Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS/ODR) und die zugrunde liegende ODR-Verordnung wurden mit Wirkung zum 20.07.2025 aufgehoben.
21. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit anwendbar.
21.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Kaufleute/juristische Personen ist Gerichtsstand Merseburg, soweit gesetzlich zulässig.
21.3 Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
21.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
SICHERHEITSHINWEIS / WARNUNG
Motorräder sind kein Spielzeug. Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen oder örtlichen Verkehrsgesetzen kann zu schweren Verletzungen oder Tod sowie zu erheblichen Kosten (z. B. Bergung/Abschleppen/Bußgelder) führen.
— Ende der AGB —
